Prüfschema · Strafrecht

Rücktritt vom unbeendeten Versuch (§ 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 StGB)

§ 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 StGB
Wie prüfst Du den Rücktritt vom unbeendeten Versuch (§ 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 StGB)?
  1. I.
    Kein fehlgeschlagener Versuch

    Eine gesetzliche Verankerung des fehlgeschlagenen Versuchs fehlt; gleichwohl behandelt der BGH ihn als Tatbestandsmerkmal, weil von einem fehlgeschlagenen Versuch kein Rücktritt mehr möglich ist. Wer dieser Einordnung nicht folgt und den Fehlschlag nicht als Tatbestandsmerkmal versteht, lässt ihn erst auf der Ebene der Freiwilligkeit zum Tragen kommen.

  2. II.
    Unbeendeter Versuch
  3. III.
    Rücktrittshandlung: Aufgabe der weiteren Tatausführung (§ 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 StGB)
  4. IV.
    Freiwilligkeit

Dieses Schema im Examen sicher beherrschen.

Im juralernen-App-Modus übst du dieses Schema mit interaktiven Karteikarten, Klausurfällen und Definitionen. Einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.