Prüfschema · Strafrecht

Rücktritt vom beendeten Versuch (§ 24 Abs. 1 S. 2 StGB)

Wie prüfst Du den Rücktritt vom beendeten Versuch im Fall des § 24 Abs. 1 S. 2 StGB?
  1. I.
    Kein fehlgeschlagener Versuch
  2. II.
    Beendeter Versuch
  3. III.
    Keine Vollendung, ohne Zutun des Täters
  4. IV.
    Rücktrittshandlung: Ernsthaftes Bemühen der Erfolgsabwendung (§ 24 Abs. 1 S. 2 StGB)

    Erforderlich ist ein Verhinderungsversuch des Täters, gerichtet auf die von ihm vorgestellte Tat. Wie die Ernsthaftigkeit zu definieren ist, bleibt umstritten.

  5. V.
    Freiwilligkeit

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.