Prüfschema · Zivilrecht

Rücktritt bei gesetzlichem Rücktrittsrecht (§ 323 BGB)

§ 323 BGB § 346 BGB
Wie prüfst Du die Voraussetzungen des Rücktritts bei Vorliegen eines Rücktrittsgrundes nach § 323 Abs. 1 BGB?
  1. I.
    Rücktrittserklärung, § 349 BGB
  2. II.
    Rücktrittsgrund, § 323 BGB
  3. 1.
    gegenseitiger Vertrag
  4. 2.
    wirksamer, fälliger (ggf. (entbehrlich gem. § 323 Abs. 4 BGB) und einredefreier Anspruch
  5. 3.
    Nichterbringung der Leistung bei Fälligkeit bzw. nicht ordnungsgemäßer Leistung
  6. 4.
    Erfolglose Fristsetzung, § 323 Abs. 1-3 BGB
  7. a)
    Setzen einer angemessenen Frist (§ 323 Abs. 1 BGB) bzw. Abmahnung (§ 323 Abs. 3 BGB) bzw. Entbehrlichkeit der Fristsetzung/Abmahnung (§ 323 Abs. 2 BGB)
  8. b)
    erfolgloser Fristablauf
  9. III.
    Kein Ausschluss des Rücktritts
  10. 1.
    unerhebliche Pflichtverletzung bei Schlechtleistung, § 323 Abs. 5 S. 2 BGB
  11. 2.
    alleinige oder weit überwiegende Verantwortlichkeit des Gläubigers, § 323 Abs. 6 1. Alt BGB
  12. 3.
    Vom Schuldner nicht zu vertretender Umstand während des Annahmeverzugs, § 323 Abs. 6 2.Alt BGB
  13. IV.
    Keine Unwirksamkeit des Rücktritts, § 218 Abs. 1 S. 1 BGB
  14. V.
    Rechtsfolge (§§ 346ff. BGB)

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.