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title: "Prüfschema: Rücknahme eines begünstigenden VA (§ 48 Abs. 1 VwVfG)"
canonical: "https://juralernen.de/schemata/ruecknahme-eines-beguenstigenden-va-48-abs-1-vwvfg"
kind: "Prüfungsschema (Aufbauschema)"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:42+00:00"
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# Rücknahme eines begünstigenden VA (§ 48 Abs. 1 VwVfG)

Aufbauschema im Gutachtenstil. Lies die Schritte nacheinander; jeder enthält ggf. eine kurze Erläuterung.


## I. Begünstigender rechtswidriger Verwaltungsakt

Grundvoraussetzung für die Anwendung der Rücknahmevorschrift des <a href="https://dejure.org/gesetze/BVwVfG/48.html" title="&sect; 48 BVwVfG: R&uuml;cknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes">§ 48 VwVfG</a> ist das Vorliegen eines rechtswidrigen Verwaltungsakts. Eine Anwendung der besonderen Vertrauensschutzregelungen des <a href="https://dejure.org/gesetze/BVwVfG/48.html" title="&sect; 48 BVwVfG: R&uuml;cknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes">§ 48 Abs. 2-4 VwVfG</a> setzt zudem voraus, dass ein <b>begünstigender</b> Verwaltungsakt zugrunde liegt. Demgegenüber ist die Rücknahme <b>belastender</b> Verwaltungsakte gemäß <a href="https://dejure.org/gesetze/BVwVfG/48.html" title="&sect; 48 BVwVfG: R&uuml;cknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes">§ 48 Abs. 1 S. 1 VwVfG</a> allein an die Ermessensgrenzen gebunden.

## II. Kein Rücknahmeverbot, <a href="https://dejure.org/gesetze/BVwVfG/48.html" title="&sect; 48 BVwVfG: R&uuml;cknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes">§ 48 Abs. 2 VwVfG</a>

Ein Rücknahmeverbot kann sich zunächst aus <a href="https://dejure.org/gesetze/BVwVfG/48.html" title="&sect; 48 BVwVfG: R&uuml;cknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes">§ 48 Abs. 2 VwVfG</a> ergeben — die Rücknahme eines dort erfassten begünstigenden Leistungsbescheids ist bei schutzwürdigem Vertrauen ganz oder teilweise ausgeschlossen.

## III. Rücknahme, <a href="https://dejure.org/gesetze/BVwVfG/48.html" title="&sect; 48 BVwVfG: R&uuml;cknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes">§ 48 Abs. 1, Abs. 3 VwVfG</a>

Wird ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt nicht von <a href="https://dejure.org/gesetze/BVwVfG/48.html" title="&sect; 48 BVwVfG: R&uuml;cknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes">§ 48 Abs. 2 VwVfG</a> erfasst, ist seine Rücknahme nach <a href="https://dejure.org/gesetze/BVwVfG/48.html" title="&sect; 48 BVwVfG: R&uuml;cknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes">§ 48 Abs. 1 S. 1 VwVfG</a> zulässig. An das „Ob“ einer solchen Rücknahme stellt <a href="https://dejure.org/gesetze/BVwVfG/48.html" title="&sect; 48 BVwVfG: R&uuml;cknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes">§ 48 Abs. 3 VwVfG</a> keine besonderen Anforderungen. Entscheidet sich die Behörde zur Rücknahme, hat sie jedoch ergänzend darüber zu befinden, ob dem Bürger ein <b>Ausgleichsanspruch</b> gemäß <a href="https://dejure.org/gesetze/BVwVfG/48.html" title="&sect; 48 BVwVfG: R&uuml;cknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes">§ 48 Abs. 3 VwVfG</a> zuzuerkennen ist.

## IV. Einhaltung der Rücknahmefrist, <a href="https://dejure.org/gesetze/BVwVfG/48.html" title="&sect; 48 BVwVfG: R&uuml;cknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes">§ 48 Abs. 4 VwVfG</a>

Gemäß <a href="https://dejure.org/gesetze/BVwVfG/48.html" title="&sect; 48 BVwVfG: R&uuml;cknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes">§ 48 Abs. 4 VwVfG</a> kann ein begünstigender Verwaltungsakt nur <b>innerhalb eines Jahres</b> zurückgenommen werden, gerechnet ab Kenntnis der Behörde von den die Rücknahme rechtfertigenden Tatsachen. Diese Frist aus <a href="https://dejure.org/gesetze/BVwVfG/48.html" title="&sect; 48 BVwVfG: R&uuml;cknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes">§ 48 Abs. 4 VwVfG</a> betrifft ausschließlich begünstigende Verwaltungsakte; belastende sind jederzeit rücknehmbar. Nach <a href="https://dejure.org/gesetze/BVwVfG/48.html" title="&sect; 48 BVwVfG: R&uuml;cknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes">§ 48 Abs. 4 S. 2 VwVfG</a> entfallen sämtliche Fristen, sobald die Voraussetzungen des <a href="https://dejure.org/gesetze/BVwVfG/48.html" title="&sect; 48 BVwVfG: R&uuml;cknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes">§ 48 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 VwVfG</a> erfüllt sind. Wann die Frist nach <a href="https://dejure.org/gesetze/BVwVfG/48.html" title="&sect; 48 BVwVfG: R&uuml;cknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes">§ 48 Abs. 4 S. 1 VwVfG</a> zu laufen beginnt, ist umstritten — die h.M. nimmt eine Entscheidungsfrist an, die erst einsetzt, sobald der zuständige Sachbearbeiter alle rücknahmerelevanten Tatsachen kennt (<b>Entscheidungsfrist</b>).

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Kanonische URL: https://juralernen.de/schemata/ruecknahme-eines-beguenstigenden-va-48-abs-1-vwvfg
Quelle: juralernen.de — Prüfungsschemata für das 1. und 2. Staatsexamen.
