Rubrum eines Zivilurteils
Wie baust Du das Rubrum eines Zivilurteils auf?
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1.
Aktenzeichen (
§ 4 AktO)Formulierungsbeispiel20 O 231/22MaßstabIm Urteilskopf findet sich das Aktenzeichen üblicherweise links oben und wird nach§ 4 AktO(=Habersack, Anhang) gebildet. Zusammengesetzt ist es aus Kammer (20), Registerzeichen (O), Eingangsnummer (231) sowie Eingangsjahr (2022).VertiefungHäufig erscheint zusätzlich darüber das entscheidende Gericht, etwa „Landgericht Wuppertal".KlausurentippAuf den Verkündungsvermerk (§ 315 Abs. 3 ZPO) oben rechts im Urteil kann in der Klausur regelmäßig verzichtet werden, da die Bearbeiter lediglich einen Urteilsentwurf anzufertigen haben, der erst noch zu verkünden ist. -
2.
Überschrift (§ 311 Abs. 1 ZPO)FormulierungsbeispielDie Überschrift lautet zwingend: „IM NAMEN DES VOLKES"KlausurentippWurde das entscheidende Gericht nicht bereits oberhalb des Aktenzeichens benannt, wird es üblicherweise zentriert und ohne weitere Zusätze über die Überschrift gesetzt, also etwa „Landgericht Wuppertal". Erkundige Dich am besten bei Deinem AG-Leiter, welche Praxis in Deinem Bundesland gilt.
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3.
UrteilsartFormulierungsbeispiel„Urteil"KlausurentippPraktiziert wird die Bezeichnung in den Bundesländern uneinheitlich. Im Norden und in NRW verzichtet man im Regelfall auf die nähere Spezifizierung der Urteilsart (etwa Endurteil), sofern keine gesetzliche Vorgabe besteht (so etwa § 313b Abs. 1 S.2 ZPO für Versäumnis-, Anerkenntnis- oder Verzichtsurteile sowie
§§ 301 ff.). In Bayern hingegen wird die Urteilsart stets ausgewiesen (etwa Endurteil); die Benennung steht dort nicht unterhalb der Überschrift „im Namen des Volkes", sondern am Ende des Rubrums unmittelbar oberhalb des Tenors. -
4.
EingangsformelFormulierungsbeispielIn dem Rechtsstreit...
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5.
Parteibezeichnung Kläger (§ 313 Abs. 1 Nr. 1 ZPO)Formulierungsbeispiel„…des Herrn Mahatma Gandhi, Eiland 2, 42103 Wuppertal,
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Parteibezeichnung Beklagte (§ 313 Abs. 1 Nr. 1 ZPO)Formulierungsbeispiel„…Frau Malala Yousafzai, Eiland 4, 42103 Wuppertal, Beklagte“,MaßstabVorgesehen sind für die Parteibezeichnung drei Bestandteile: (1) Vor- und Nachname, (2) ladungsfähige Anschrift und (3) Prozessstellung. Verfügt eine Partei über einen gesetzlichen Vertreter (z. B. juristische Personen, Minderjährige), ist auch dieser unter Angabe von vollständigem Namen und Anschrift aufzuführen.VertiefungEine Angabe der Berufsbezeichnung ist im Zivilprozess eher unüblich.KlausurentippSprachlich besteht bei der Parteistellung eine Wahl. Entweder deklinierst Du sie - wie hier - durch und verwendest den Akkusativ oder Du formulierst eine Parenthese und greifst dann auf den Nominativ zurück, etwa - Beklagte -.- 7.
Prozessvertreter (§ 313 Abs. 1 Nr. 1 ZPO)Formulierungsbeispiel„- Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Allwissend, Kaiser-Joseph Str. 192, 79098 Freiburg -"MaßstabIm Anschluss an die jeweilige Partei sind die Prozessbevollmächtigten zu benennen. Auch ihre vollständige Anschrift ist anzugeben, da die Urteilszustellung an sie erfolgt (§ 172 ZPO).KlausurentippBei einer Sozietät genügt die namentliche Nennung der zuerst im Briefkopf aufgeführten Anwältin oder des Anwalts, die bzw. der in der Sitzung aufgetreten ist; auf die übrigen wird durch den Zusatz „und Partner" verwiesen.- 8.
Bezeichnung des Gerichts (§ 313 Abs. 1 Nr. 2 ZPO)Formulierungsbeispiel„...hat die 20. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal..."MaßstabAnzugeben ist bei der Gerichtsbezeichnung stets der Spruchkörper.KlausurentippAchte darauf, dass es sich um die Zivilkammer handelt — schließlich gehören auch die Strafkammern zur ordentlichen Gerichtsbarkeit!VertiefungHinweis: Beim Amtsgericht existieren keine Kammern, sondern Abteilungen. Da diese streng genommen keine Spruchkörper darstellen, ist ihre Nennung nicht zwingend erforderlich.- 9.
Bezeichnung der Richter (§ 313 Abs. 1 Nr. 2 ZPO)Formulierungsbeispiel„...durch den Richter am Landgericht Sartorius als Einzelrichter..."MaßstabAufzuführen sind sämtliche an der Entscheidung mitwirkenden Richter. Tritt am Landgericht ein Einzelrichter auf (originär nach § 348 ZPO oder nach Übertragung gem. § 348a ZPO), so ist dieser Umstand ebenfalls zu vermerken.KlausurentippBeim Amtsgericht entfällt der Zusatz „als Einzelrichter" — dort entspricht dies dem Regelfall.- 10.
Schluss der mündlichen Verhandlung (§ 313 Abs. 1 Nr. 3 ZPO)Formulierungsbeispiel„...auf die mündliche Verhandlung vom 15. August 20222 ..."VertiefungIm schriftlichen Verfahren tritt an die Stelle des Tages der letzten mündl. Verhandlung der letzte Eingangstag für Schriftsätze (§ 128 Abs. 2 ZPO).KlausurentippManche Bundesländer ziehen den Schluss der mündlichen Verhandlung vor die Nennung der Richter („... auf.....durch..."). Wir orientieren uns hier an der in § 313 Abs. 1 ZPO vorgegebenen Reihenfolge, die als grundsätzlich zulässig gelten muss.- 11.
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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.
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