---
title: "Prüfschema: Rubrum des verwaltungsgerichtlichen Urteils"
canonical: "https://juralernen.de/schemata/rubrum-des-verwaltungsgerichtlichen-urteils"
kind: "Prüfungsschema (Aufbauschema)"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:42+00:00"
---

# Rubrum des verwaltungsgerichtlichen Urteils

Aufbauschema im Gutachtenstil. Lies die Schritte nacheinander; jeder enthält ggf. eine kurze Erläuterung.


## I. Bezeichnung des Gerichts und Aktenzeichen

<fallback>An der Spitze des Rubrums finden sich die Gerichtsbezeichnung sowie das Aktenzeichen, wobei deren Reihenfolge variieren kann. Üblich ist eine Anordnung des Aktenzeichens oben links und der zentrierten Gerichtsbezeichnung (z.B. Verwaltungsgericht Augsburg). Beachtenswert: In der Klausur entnimmst Du das Aktenzeichen Deinem Aktenstück oder musst es aus den vorgelegten Informationen selbst rekonstruieren.</fallback>

## II. Überschrift und Bezeichnung der Entscheidung

<fallback>Gemäß <a href="https://dejure.org/gesetze/VwGO/117.html" title="&sect; 117 VwGO [Form und Inhalt des Urteils]">§ 117 Abs. 1 S. 1 VwGO</a> wird das verwaltungsgerichtliche Urteil "Im Namen des Volkes" verkündet. Diese Formel steht im Rubrum zentriert und oberhalb der Entscheidungsbezeichnung "Urteil". Zu beachten: Beim Beschluss entfällt die Wendung "Im Namen des Volkes"; daher unterbleibt sie in der Beschlussklausur. Zentriert erscheint dann allein die Bezeichnung der Entscheidung (Beschluss).</fallback>

## III. Einleitungsformel "In der Verwaltungsstreitsache"

<fallback>Eingeleitet wird mit dieser Wendung der eine Satz, der das Rubrum ab dieser Stelle durchläuft. Beachte: Die Formulierung variiert nach Bundesland – Berlin und Bayern verwenden "In der Verwaltungsstreitsache...", Teile Norddeutschlands "In der Verwaltungsrechtssache...", Nordrhein-Westfalen "In dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren...". Erkundige Dich bei Deinen Ausbildern nach der für Dich maßgeblichen Variante!</fallback>

## IV. Bezeichnung der Beteiligten

<fallback>An die Einleitungsformel "In der Verwaltungsstreitsache" schließt sich die namentliche Benennung der Beteiligten samt etwaigem gesetzlichen Vertreter und Verfahrensbevollmächtigten (<a href="https://dejure.org/gesetze/VwGO/117.html" title="&sect; 117 VwGO [Form und Inhalt des Urteils]">§ 117 Abs. 2 Nr. 1 VwGO</a>) sowie deren jeweiliger Anschrift (zu entnehmen dem Aktenstück) an. Maßgeblich für die Reihenfolge ist die Verfahrensstellung (<a href="https://dejure.org/gesetze/VwGO/117.html" title="&sect; 117 VwGO [Form und Inhalt des Urteils]">§ 117 Abs. 2 Nr. 1 VwGO</a>): zuerst der Kläger, dann der Beklagte und schließlich – sofern vorhanden – Beigeladene. Beispiel: "... des Herrn Franz Schubert, Am Brunnen 1, 50667 Köln" mit der rechts eingerückten Bezeichnung "Klägers", anschließend "gegen Herrn Arno Schön, Im Dorf 3, 89073 Ulm" und der rechts eingerückten Bezeichnung "Beklagten".</fallback>

## V. Kurzangabe des Streitgegenstands

<fallback>Fakultativ und gleichwohl bei vielen Gerichten verbreitet ist die Kurzangabe des Streitgegenstands, die der Beteiligtenbezeichnung folgt. Sie soll den Streitgegenstand sehr knapp umreißen, ohne die konkrete Klageart zu benennen – etwa "wegen Corona-Schutzverordnung", "wegen Abschleppkosten" oder "wegen Gewerbeuntersagung". Sofern der Tatbestand mit einem Einleitungssatz eröffnet wird, darf diese Kurzangabe entfallen.</fallback>

## VI. Bezeichnung des Spruchkörpers und der Richter

<fallback>Im Anschluss an die Beteiligtenbezeichnung und gegebenenfalls die Kurzangabe des Streitgegenstands läuft der Satz weiter, exemplarisch etwa: "... hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 02.04.2021 durch die Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Mai, den Richter am Verwaltungsgericht Sonne, die Richterin Fröhlich sowie die ehrenamtlichen Richter Stark und Prächtig für Recht erkannt: "Anschließend folgt der Tenor.</fallback>

---

Kanonische URL: https://juralernen.de/schemata/rubrum-des-verwaltungsgerichtlichen-urteils
Quelle: juralernen.de — Prüfungsschemata für das 1. und 2. Staatsexamen.
