Prüfschema · Strafrecht

Revisionsgutachten

§ 352 StPO

Welche Punkte prüfst Du in einem Revisionsgutachten?

  1. I.
    Zulässigkeit der Revision
    Klausurentipp
    Regelmäßig weist die Zulässigkeitsprüfung des Revisionsgutachtens keine Besonderheiten auf. Gerade deshalb werden Fehler an dieser Stelle ungern gesehen. Halte Dich kurz, ohne dabei an Sorgfalt einzubüßen!
  2. II.
    Begründetheit der Revision
    Vertiefung
    Geprüft wird unter diesem Aspekt, ob Verfahrenshindernisse bestanden (zB fehlender Strafantrag), ob verfahrensrechtliche Normen verletzt wurden (zB versäumte Gewährung des letzten Wortes) oder das materielle Recht fehlerhaft angewandt worden ist (zB Missachtung eines Beweisverwertungsverbots). Verfahrenshindernisse sind von Amts wegen aufzugreifen, während die Revisionsführerin die Verfahrens- und Sachrüge ausdrücklich zu erheben hat.
    Klausurentipp
    Genau hier liegt der Prüfungsschwerpunkt! Arbeite eng am Sachverhalt, um nichts zu übersehen.
  3. III.
    ggf. Zweckmäßigkeitserwägungen
    Klausurentipp
    Wird das Revisionsgutachten aus anwaltlicher Sicht erstellt, treten zusätzlich Zweckmäßigkeitserwägungen hinzu. Im Regelfall reicht hier die Empfehlung an den Mandanten aus, die Revision durchzuführen und sie binnen der Frist des § 345 Abs. 1 StPO formgerecht nach §§ 344 Abs. 2, 32d S. 2 StPO zu begründen.
    Vertiefung
    Vertiefend zu den wenigen Sonderkonstellationen findest Du am Kursende die Einheit Zweckmäßigkeit.
  4. IV.
    Revisionsanträge
    Klausurentipp
    Im Regelfall erschöpft sich der praktische Teil des Revisionsgutachtens in der Formulierung des passenden Revisionsantrags.

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.