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title: "Prüfschema: Rettungsfälle im Strafrecht"
canonical: "https://juralernen.de/schemata/rettungsfaelle-im-strafrecht"
kind: "Prüfungsschema (Aufbauschema)"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Rettungsfälle im Strafrecht

Aufbauschema im Gutachtenstil. Lies die Schritte nacheinander; jeder enthält ggf. eine kurze Erläuterung.


## I. Objektiver Tatbestand

### 1. Tatbestandsmäßiger Erfolg

### 2. Handlung des Täters

### 3. Kausalität

### 4. Objektive Zurechnung

#### a) <b>Berufsretterin</b> und aufgrund sonstiger rechtlicher Vorgaben zum Handeln verpflichteter Retterin bzw. <b>freiwillige Retterin</b>, die sich <b>herausgefordert fühlen durfte</b>

Sofern eine rechtliche Eingriffspflicht besteht, scheidet eine <b>eigenverantwortliche Selbstgefährdung</b> der Retterin aus; Entsprechendes gilt für Rettende, die sich <b>herausgefordert</b> fühlen durften. Der Zurechnungszusammenhang zwischen Erstverursacher und Erfolg wird daher in diesen Konstellationen nicht wegen einer <b>»eigenverantwortlichen Selbstgefährdung«</b> des Retters durchbrochen.

#### b) Retterexzess

Sobald Dritte unverhältnismäßige Risiken eingehen, ist deren Eingreifen dem Erstverursacher objektiv nicht mehr zurechenbar. In diesem Fall realisiert sich gerade kein Risiko, das in der Ausgangsgefahr typischerweise angelegt wäre, und das Eingreifen kann dementsprechend auch nicht als vorhersehbar gelten.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/schemata/rettungsfaelle-im-strafrecht
Quelle: juralernen.de — Prüfungsschemata für das 1. und 2. Staatsexamen.
