Prüfschema · Strafrecht

Rettungsfälle im Strafrecht

Wie prüfst Du den objektiven Tatbestand in den "Rettungsfällen"?

  1. I.
    Objektiver Tatbestand
  2. 1.
    Tatbestandsmäßiger Erfolg
  3. 2.
    Handlung des Täters
  4. 3.
    Kausalität
  5. 4.
    Objektive Zurechnung
  6. a)
    Berufsretterin und aufgrund sonstiger rechtlicher Vorgaben zum Handeln verpflichteter Retterin bzw. freiwillige Retterin, die sich herausgefordert fühlen durfte
  7. b)
    Retterexzess

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.