Rettungsfälle im Strafrecht
Wie prüfst Du den objektiven Tatbestand in den "Rettungsfällen"?
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I.
Objektiver Tatbestand
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1.
Tatbestandsmäßiger Erfolg
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2.
Handlung des Täters
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3.
Kausalität
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4.
Objektive Zurechnung
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a)
Berufsretterin und aufgrund sonstiger rechtlicher Vorgaben zum Handeln verpflichteter Retterin bzw. freiwillige Retterin, die sich herausgefordert fühlen durfte
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b)
Retterexzess