Prüfschema · Strafrecht

Rechtsbeugung (§ 339 StGB)

Wie prüfst du die Strafbarkeit wegen Rechtsbeugung (§ 339 StGB)?
  1. I.
    Tatbestandsmäßigkeit
  2. 1.
    Objektiver Tatbestand
  3. a)
    Täter: Richter, Schiedsrichter oder anderer Amtsträger
  4. b)
    Tathandlung: „Beugung“ des Rechts
  5. 2.
    Subjektiver Tatbestand: Vorsatz
  6. II.
    Rechtswidrigkeit
  7. III.
    Schuld

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.