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title: "Prüfschema: Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts"
canonical: "https://juralernen.de/schemata/rechtmaessigkeit-eines-verwaltungsakts"
kind: "Prüfungsschema (Aufbauschema)"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:42+00:00"
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# Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts

Aufbauschema im Gutachtenstil. Lies die Schritte nacheinander; jeder enthält ggf. eine kurze Erläuterung.


## I. Vorliegen einer rechtmäßigen Ermächtigungsgrundlage

Die Verwaltung darf nur in die Rechtssphäre des Bürgers eingreifen, wenn der Eingriff der ordnungsgemäße Vollzug eines rechtmäßigen Gesetzes ist (<b>Gesetzmäßigkeit der Verwaltung</b>). Ein erlassener Verwaltungsakt kann daher nur rechtmäßig sein, wenn er <b>aufgrund einer rechtmäßigen Ermächtigungsgrundlage</b> ergangen ist. Rechtsgrundlage für den Erlass eines Exekutivakts kann ein Parlamentsgesetz, eine Rechtsverordnung oder eine Satzung sein. <vertiefung>Verwaltungsakte, die in Grundrechte eingreifen, bedürfen stets einer parlamentsgesetzlichen Ermächtigungsgrundlage (<b>Vorbehalt des Gesetzes</b>). </vertiefung> <klausurhinweis>Wenn mehrere Ermächtigungsgrundlagen in Betracht kommen, kannst Du an dieser Stelle auch mehrere nennen und Dich erst später – im Rahmen der materiellen Rechtmäßigkeit – festlegen.</klausurhinweis> <assessorexamen>Im Urteil stellst Du immer einleitend fest, welche Ermächtigungsgrundlage einschlägig ist. Beispiel: „Die Rücknahme der Waffenerlaubnis ist auf Grundlage des <a href="https://dejure.org/gesetze/WaffG/45.html" title="&sect; 45 WaffG: R&uuml;cknahme und Widerruf">§ 45 Abs. 1 WaffG</a> ergangen. Danach ist eine Erlaubnis nach dem WaffG zurückzunehmen, wenn nachträglich bekannt wird, dass die Erlaubnis hätte versagt werden müssen.“</assessorexamen>

## II. Formelle Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts

<b>Formell rechtmäßig</b> ist ein Verwaltungsakt, wenn er die <d>anwendbaren Zuständigkeits-, Verfahrens- und Formvorschriften einhält</d>. <klausurhinweis>Die Reihenfolge der Prüfungspunkte ist nicht so wichtig. Bestehen an einzelnen Punkten keine Zweifel, kannst Du sie mit einem Satz feststellen und nur auf die problematischeren Punkte tiefer eingehen.</klausurhinweis><vertiefung>Prüfe die Ermächtigungsgrundlage auf spezielle formelle Regelungen. Diese gehen den allgemeinen Regeln des VwVfG vor. </vertiefung><klausurhinweis>Gängige Prüfungsreihenfolge ist: (1) Zuständigkeit, (2) Verfahren, (3) Form. Allerdings sprichst Du in der Regel sowieso nur die Punkte an, die problematisch erscheinen. Daher sind auch andere Reihenfolgen denkbar.</klausurhinweis>

### 1. Zuständigkeit

Die handelnde Behörde muss <b>örtlich, sachlich und instanziell zuständig</b> gewesen sein. Dieser Prüfungspunkt dürfte im ersten Staatsexamen meist unproblematisch sein. <vertiefung>Teilweise sind hier Ausführungen erforderlich, etwa dann, wenn – wie teilweise in polizeirechtlichen Klausuren – die allgemeine Zuständigkeitsregelung durch eine speziellere Zuständigkeitsregelung in der einschlägigen Ermächtigungsgrundlage verdrängt wird.</vertiefung>

### 2. Verfahren

Der Verwaltungsakt muss unter Beachtung der maßgeblichen Verfahrensvorschriften ergangen sein. In der Regel ist dies anzunehmen, soweit nichts anderes im Sachverhalt angegeben wird. Sofern keine speziellen Vorschriften Anwendung finden, gelten die allgemeinen Vorschriften der <b><a href="https://dejure.org/gesetze/BVwVfG/21.html" title="&sect; 21 BVwVfG: Besorgnis der Befangenheit">§§ 21 ff. VwVfG</a></b>. Gibt es in der Klausur Anhaltspunkte dafür, dass das Verfahren nicht ordnungsgemäß war, nimm Dir die Zeit, die Normen zu prüfen.

### 3. Form

Sofern keine speziellen Formvorschriften gelten, beachte <b><a href="https://dejure.org/gesetze/BVwVfG/37.html" title="&sect; 37 BVwVfG: Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes; Rechtsbehelfsbelehrung">§ 37 Abs. 2-5 VwVfG</a></b>.

## III. Materielle Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts

<b>Materiell rechtmäßig</b> ist ein Verwaltungsakt, wenn er <d>mit dem materiellen Recht vereinbar ist</d>. Dafür müssen die <b>materiellen Voraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage erfüllt</b> sein.

### 1. Rechtmäßigkeit der Ermächtigungsgrundlage

#### a) Formelle Rechtmäßigkeit der Ermächtigungsgrundlage

Die <b>Ermächtigungsgrundlage</b> kann nur dann den Erlass des Verwaltungsakts rechtfertigen, wenn sie selbst <b>rechtmäßig</b> ist. Die Ermächtigungsgrundlage muss daher ebenfalls formell und materiell rechtmäßig sein. Dies solltest Du nur prüfen, wenn es im Sachverhalt Hinweise darauf gibt, dass die Rechtmäßigkeit der Ermächtigungsgrundlage fraglich ist bzw. vom Kläger angezweifelt wird. Gibt es keine Ausführungen dazu im Sachverhalt, kannst Du die Rechtmäßigkeit als gegeben ansehen.

#### b) Materielle Rechtmäßigkeit der Ermächtigungsgrundlage

Auch die materielle Rechtmäßigkeit der Ermächtigungsgrundlage sollte nur thematisiert werden, wenn es dazu Anhaltspunkte im Sachverhalt gibt. Dann ist zu prüfen, ob die Rechtsgrundlage mit <b>höherrangigem Recht vereinbar</b> ist.

### 2. Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen

In der Prüfung der materiellen Rechtmäßigkeit musst Du die <b>Tatbestandsvoraussetzungen</b> aus der Ermächtigungsgrundlage <b>aufführen und sauber subsumieren</b>. Am besten orientierst Du Dich an der Struktur der Ermächtigungsgrundlage, damit Du kein Merkmal übersiehst. <klausurhinweis>Keine Panik, wenn Du einmal eine Dir <b>unbekannte Ermächtigungsgrundlage</b> prüfen musst, deren Definitionen Du nicht auswendig kannst. Blättere einmal im Gesetz und prüfe, ob es Legaldefinitionen (meistens am Anfang des Gesetzes oder „in der Nähe“ der Ermächtigungsgrundlage) gibt. Ansonsten definiere so gut es geht selbst. Die wahre Leistung ist es, mit dem fremden Gesetz umzugehen – nicht, die Definitionen perfekt abzuliefern!</klausurhinweis>

### 3. Richtige Rechtsfolge

Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage vor, musst Du noch prüfen, ob die Behörde die <b>richtige Rechtsfolge</b> gewählt hat. Bei <b>gebundenen Entscheidungen</b> muss die Behörde den konkreten Verwaltungsakt erlassen, sofern die Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen. Bei Ermessensentscheidungen dagegen hat die Behörde einen gewissen Entscheidungsspielraum, <b>ob</b> und mit welchem <b>konkreten Inhalt</b> sie den Verwaltungsakt erlässt. In diesen Fällen musst Du prüfen, ob das <b>Ermessen im konkreten Fall fehlerfrei ausgeübt</b> wurde. Als Fehler kommen in Betracht: <b>Ermessensnichtgebrauch, Ermessensfehlgebrauch und die Ermessensüberschreitung</b>. Weiterhin kann es auch den Spezialfall der <b>Ermessensreduzierung auf Null</b> geben.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/schemata/rechtmaessigkeit-eines-verwaltungsakts
Quelle: juralernen.de — Prüfungsschemata für das 1. und 2. Staatsexamen.
