Rechtmäßigkeit einer Rechtsverordnung
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I.
Verfassungsmäßigkeit der Verordnungsermächtigung
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1.
Formelle Verfassungsmäßigkeit der VerordnungsermächtigungVoraussetzung ist zunächst, dass das ermächtigende Gesetz selbst formell rechtmäßig zustande gekommen ist. Erforderlich ist also die Einhaltung der Zuständigkeits-, Verfahrens- und Formvorschriften: Die erlassende Stelle muss die Gesetzgebungskompetenz besitzen, das (bundes- oder landesrechtliche) Gesetzgebungsverfahren ist einzuhalten und das Gesetz ordnungsgemäß auszufertigen und zu verkünden. Maßgebend für Bundesgesetze sind die Art. 70ff. GG; die meisten Landesverfassungen kennen inhaltsgleiche Regelungen.
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2.
Materielle Verfassungsmäßigkeit der Verordnungsermächtigung
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II.
Rechtmäßigkeit der Rechtsverordnung
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1.
Formelle Rechtmäßigkeit der Verordnung
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2.
Materielle Rechtmäßigkeit der Verordnung