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title: "Prüfschema: Rechtfertigender Notstand (§ 34 StGB)"
canonical: "https://juralernen.de/schemata/rechtfertigender-notstand-34-stgb"
kind: "Prüfungsschema (Aufbauschema)"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Rechtfertigender Notstand (§ 34 StGB)

Aufbauschema im Gutachtenstil. Lies die Schritte nacheinander; jeder enthält ggf. eine kurze Erläuterung.


## I. Notstandslage

### 1. Gefahr für ein notstandsfähiges Rechtsgut

### 2. Gegenwärtigkeit der Gefahr

## II. Notstandshandlung

### 1. Nicht-anders-Abwendbar

Anders abwendbar darf die Gefahr nicht sein. Im Grundsatz entspricht dies dem Erforderlichkeitsmerkmal bei der Notwehr (<a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/32.html" title="&sect; 32 StGB: Notwehr">§ 32 StGB</a>); weil aber im Rahmen des <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/34.html" title="&sect; 34 StGB: Rechtfertigender Notstand">§ 34 StGB</a> das Rechtsbewährungsprinzip nicht gilt, muss sich der auf <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/34.html" title="&sect; 34 StGB: Rechtfertigender Notstand">§ 34 StGB</a> berufende Täter auf tatbestandslose Handlungen (z.B. Flucht) oder auf staatliche Hilfe verweisen lassen, sofern diese im Hinblick auf die Gefahrenabwehr zumindest gleich geeignet wie die Verwirklichung des Straftatbestands sind.

### 2. Interessenabwägung

### 3. Angemessenheit

## III. Verteidigungswille

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Kanonische URL: https://juralernen.de/schemata/rechtfertigender-notstand-34-stgb
Quelle: juralernen.de — Prüfungsschemata für das 1. und 2. Staatsexamen.
