Prüfschema · Strafrecht

Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB)

§ 251 StGB
Wie prüfen Sie den Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB)?
  1. I.
    Tatbestandsmäßigkeit
  2. 1.
    Objektiver Tatbestand
  3. a)
    Grundtatbestand: §§ 249, 250 StGB
    Vertiefung
    Da beim räuberischen Diebstahl (§ 252 StGB) und der räuberischen Erpressung (§ 255 StGB) auf die Vorschriften des Raubes verwiesen wird, ist die Erfolgsqualifikation des § 251 StGB auch auf sie anwendbar.
  4. b)
    Tod eines Menschen
  5. c)
    Tatbestandsspezifischer Gefahrzusammenhang
  6. 2.
    Subjektiver Tatbestand
  7. a)
    Vorsatz
  8. b)
    wenigstens Leichtfertigkeit hinsichtlich der Todesfolge
  9. II.
    Rechtswidrigkeit
  10. III.
    Schuld

Dieses Schema im Examen sicher beherrschen.

Im juralernen-App-Modus übst du dieses Schema mit interaktiven Karteikarten, Klausurfällen und Definitionen. Einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.