Prüfschema · Strafrecht

Raub (§ 249 StGB)

§ 249 StGB
Wie prüfen Sie die Strafbarkeit wegen Raubes (§ 249 StGB)?
  1. I.
    Tatbestandsmäßigkeit
  2. 1.
    Objektiver Tatbestand
  3. a)
    Wegnahme einer fremden beweglichen Sache
  4. b)
    Qualifiziertes Nötigungsmittel (Gewalt gegen Person oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib/Leben)
  5. c)
    Zusammenhang zwischen Nötigungsmittel und Wegnahme (Finalzusammenhang, subj. und zeitlicher und örtlicher Zusammenhang, obj.)
  6. 2.
    Subjektiver Tatbestand
  7. a)
    Vorsatz
  8. b)
    Zueignungsabsicht
  9. 3.
    Objektive Rechtswidrigkeit der erstrebten Zueignung und entsprechender Vorsatz
  10. II.
    Rechtswidrigkeit
  11. III.
    Schuld

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.