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title: "Prüfschema: Prüfungsschema: Rechtmäßigkeit eines Ratsbeschlusses"
canonical: "https://juralernen.de/schemata/pruefungsschema-rechtmaessigkeit-eines-ratsbeschlusses"
kind: "Prüfungsschema (Aufbauschema)"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:42+00:00"
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# Prüfungsschema: Rechtmäßigkeit eines Ratsbeschlusses

Aufbauschema im Gutachtenstil. Lies die Schritte nacheinander; jeder enthält ggf. eine kurze Erläuterung.


## I. Ermächtigungsgrundlage

Soweit der Ratsbeschluss gegenüber den Bürgerinnen Außenwirkung entfaltet, greift der <b>Vorbehalt des Gesetzes</b> und es bedarf einer Ermächtigungsgrundlage. Soweit der Beschluss nur verwaltungsinterne Wirkung hat, ist für den Beschluss selbst keine Ermächtigungsgrundlage erforderlich.

## II. Formelle Rechtmäßigkeit

### 1. Zuständigkeit

#### a) Verbandskompetenz der Gemeinde

Die Gemeinde ist grundsätzlich für alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft ausschließlich und eigenverantwortlich zuständig (<a href="https://dejure.org/gesetze/GG/28.html" title="Art. 28 GG">Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG</a>).

#### b) Organkompetenz des Rates

<erklaerung>Nach dem <b>Grundsatz der Allzuständigkeit</b> des Rates (<a href="https://dejure.org/gesetze/GemO/24.html" title="&sect; 24 GemO: Rechtsstellung und Aufgaben">§§ 24 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 GemO BW</a>, 22 Abs. 2 S. 1 Hs. 1 KV MV, 28 Abs. 1 Hs. 1 GemO SN) ist der Rat grundsätzlich organzuständig.</erklaerung>
<vertiefung>Von dem Grundsatz gibt es Ausnahmen: Insbesondere kann das Gesetz die Organzuständigkeit für bestimmte Angelegenheiten anderen Akteurinnen <b>ausdrücklich zuweisen</b>, oder der Rat bestimmte Angelegenheiten an einen Ausschuss des Rates oder den Bürgermeister <b>übertragen</b> (<a href="https://dejure.org/gesetze/GemO/24.html" title="&sect; 24 GemO: Rechtsstellung und Aufgaben">§§ 24 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 GemO BW</a>, 22 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 KV MV, 28 Abs. 1 Hs. 2 GemO SN).</vertiefung>

### 2. Verfahren

<klausurhinweis>Hier ist es wichtig, dass Du <b>nur die Voraussetzungen ansprichst, die im Sachverhalt angesprochen werden</b> oder problematisch sind! Wenn die Geschäftsordnung des jeweiligen Rates abgedruckt ist, musst Du Dich auch damit auseinandersetzen.</klausurhinweis>
<erklaerung><b>Wichtige Verfahrensvorschriften</b> betreffen (1) die Einberufung des Rates, (2) die Festsetzung und Bekanntmachung der Tagesordnung, (3) die Öffentlichkeit der Sitzung, (4) die Beschlussfähigkeit des Rates, (5) die Erreichung der Beschlussmehrheit, ohne Verstoß gegen Mitwirkungsverbote, insbesondere wegen Befangenheit.</erklaerung>

### 3. Form

## III. Materielle Rechtmäßigkeit

### 1. Voraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage

<erklaerung>Die Ermächtigungsgrundlagen können sich direkt aus dem Kommunalrecht oder aus anderen Rechtsgebieten (wie dem Bauplanungsrecht für Bebauungspläne, vgl. <a href="https://dejure.org/gesetze/BauGB/10.html" title="&sect; 10 BauGB: Beschluss, Genehmigung und Inkrafttreten des Bebauungsplans">§ 10 Abs. 1 BauGB</a>) ergeben.</erklaerung>
<klausurhinweis>Dies umfasst insbesondere etwaige <b>Ermessensfehler</b>.</klausurhinweis>
<vertiefung>Wenn der Ratsbeschluss keine Außenwirkung hat, ist hier nichts zu prüfen.</vertiefung>

### 2. Kein Verstoß gegen höherrangiges Recht

<klausurhinweis>Hier liegt meist der Schwerpunkt der Prüfung. Unter diesem Punkt sind oftmals auch allgemeine Rechtsgrundsätze des Verwaltungsrechts (etwa das <b>Verhältnismäßigkeits-, oder Bestimmtheitsgebot</b>) zu thematisieren.</klausurhinweis>
<vertiefung>Dieses Prüfungsschema gilt entsprechend für Beschlüsse der Ausschüsse.</vertiefung>

## IV. Fehlerfolgen bei teilweise Rechtswidrigkeit

Nicht jeder Fehler führt auch zur Rechtswidrigkeit und Unwirksamkeit des Beschlusses. Dies gilt allen voran für bloße (1) Ordnungsvorschriften und (2) Geschäftsordnungsverstöße. Zudem gibt es (3) spezielle Normen, welche die Unbeachtlichkeit bestimmter Fehler anordnen (vgl. nur <a href="https://dejure.org/gesetze/BauGB/214.html" title="&sect; 214 BauGB: Beachtlichkeit der Verletzung von Vorschriften &uuml;ber die Aufstellung des Fl&auml;chennutzungsplans und der Satzungen; erg&auml;nzendes Verfahren">§§ 214</a>, <a href="https://dejure.org/gesetze/BauGB/215.html" title="&sect; 215 BauGB: Frist f&uuml;r die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften">215 BauGB</a>).

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Kanonische URL: https://juralernen.de/schemata/pruefungsschema-rechtmaessigkeit-eines-ratsbeschlusses
Quelle: juralernen.de — Prüfungsschemata für das 1. und 2. Staatsexamen.
