Prüfungsschema: Rechtmäßigkeit der Äußerung von öffentlichen Amtsträgern
Äußerungen öffentlicher Amtsträger sind ein wichtiges und wiederkehrendes Thema für Rechtsfragen des Kommunalrechts. Wie baust Du die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Äußerungen öffentlicher Amtsträger strukturiert auf?
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I.
Recht des Antragstellers
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II.
Beeinträchtigung des RechtsHier sind die Äußerungen präzise zu benennen, die auf das oben definierte Recht einwirken. Eingehend zu prüfen ist insbesondere, ob der Amtsträger sich auch in hoheitlicher Funktion – und nicht bloß als Privatperson – geäußert hat.
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III.
Keine Rechtfertigung der Beeinträchtigung
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1.
Ermächtigungsgrundlage für die ÄußerungAus der Verbandskompetenz der Gemeinde nach Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG zur Regelung örtlicher Angelegenheiten leitet die Rechtsprechung die Äußerungsbefugnis kommunaler Amtsträger her.
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2.
Äußerung im Rahmen der Zuständigkeit des Amtsträgers
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3.
Sachlichkeit der ÄußerungWesentliche Anforderungen an öffentliche Äußerungen von Amtsträgern stellt das Sachlichkeitsgebot: (1) Mitgeteilte Tatsachen müssen zutreffend wiedergegeben werden. (2) Werturteile dürfen nicht auf sachfremden Erwägungen beruhen. (3) Der sachlich gebotene Rahmen darf nicht überschritten werden. (4) Die Äußerung muss auf einem im Wesentlichen zutreffenden und zumindest vertretbar gewürdigten Tatsachenkern beruhen.
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4.
Verhältnismäßigkeit der ÄußerungDarüber hinaus muss die Äußerung (1) einem legitimen Zweck dienen und zu dessen Förderung (2) geeignet, (3) erforderlich und (4) angemessen sein.