Prüfschema · Öffentliches Recht

Prüfungsschema: Organzuständigkeit in der Gemeinde

Wie prüfst Du die Organzuständigkeit innerhalb der Gemeinde?

  1. I.
    Grundsatz: Allzuständigkeit des Rates
    Zuständig für sämtliche Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung ist der Rat der Gemeinde (Gemeinderat) – für alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig (etwa § 24 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 GemO BW, § 22 Abs. 2 S. 1 Hs. 1 KV MV, § 28 Abs. 1 Hs. 1 GemO SN). Hierdurch ist die Allzuständigkeit des Rates gesetzlich verankert.
  2. II.
    Ausnahme kraft Zuweisung
    Mittels GO oder einer Satzung auf Grundlage der GO kann die Organzuständigkeit für bestimmte Angelegenheiten anderen Akteurinnen ausdrücklich zugewiesen werden. Denn die Allzuständigkeit des Rates greift nur, sofern dieses Gesetz nichts Abweichendes bestimmt (etwa § 24 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 GemO BW, § 22 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 KV MV, § 28 Abs. 1 Hs. 2 GemO SN).
  3. III.
    Ausnahme kraft Übertragung
  4. 1.
    Wirksame Übertragung
    Insbesondere durch wirksamen Beschluss des Rates kann die Angelegenheit übertragen werden.
  5. 2.
    Kein Entscheidungsvorbehalt oder Rücknahme

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.