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title: "Prüfschema: Polizeiliche Standardmaßnahmen"
canonical: "https://juralernen.de/schemata/polizeiliche-standardmassnahmen"
kind: "Prüfungsschema (Aufbauschema)"
area: "Landesrecht"
topic: "Polizei- & Ordnungsrecht (Land)"
steps: "11"
language: "de"
jurisdiction: "DE"
updated: "2026-04-25T07:43:42+00:00"
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# Polizeiliche Standardmaßnahmen

**Rechtsgebiet:** Landesrecht › Polizei- & Ordnungsrecht (Land)

Aufbauschema im Gutachtenstil (11 Schritte). Die Gliederungsebenen folgen
der üblichen juristischen Zählung (I. → 1. → a) → aa)) und sind hier als
Überschriftenebenen abgebildet; jeder Schritt kann eine kurze Erläuterung tragen.


## I. Richtige Ermächtigungsgrundlage

Im ersten Schritt ist die einschlägige Ermächtigungsgrundlage für die Standardmaßnahme zu bestimmen.

## II. Formelle Rechtmäßigkeit

> **Maßstab:** Die formelle Rechtmäßigkeit folgt bei Standardmaßnahmen dem bekannten Dreischritt: Zuständigkeit der handelnden Behörde, Einhaltung des vorgeschriebenen Verfahrens und Wahrung der erforderlichen Form.

> **Klausurentipp:** Diese drei Punkte sollten Sie stets kurz und in dieser Reihenfolge abprüfen, bevor Sie zur materiellen Rechtmäßigkeit übergehen.

### 1. Zuständigkeit

> **Maßstab:** Auf der Ebene der Zuständigkeit ist zu prüfen, ob die handelnde Behörde sachlich, örtlich und instanziell zuständig war. Im Polizeirecht ergibt sich die sachliche Zuständigkeit regelmäßig aus dem jeweiligen Landespolizeigesetz; die örtliche Zuständigkeit folgt in der Regel dem Ort der Gefahrenlage.

> **Subsumtion:** Eine fehlende Zuständigkeit führt zur formellen Rechtswidrigkeit der Maßnahme. Ist die zuständige Behörde aber erkennbar dieselbe oder hätte sie identisch entschieden, kommt eine Heilung nach den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsverfahrensrechts in Betracht.

### 2. Verfahren

> **Maßstab:** Verfahrensvorschriften betreffen das Wie der Entscheidungsfindung. Im Polizeirecht ist insbesondere zu prüfen, ob eine erforderliche Anhörung nach § 28 VwVfG (bzw. den landesrechtlichen Entsprechungen) stattgefunden hat. Bei Gefahr im Verzug kann sie entbehrlich sein.

> **Subsumtion:** Standardmaßnahmen werden häufig in akuten Gefahrenlagen ergriffen. Ein Anhörungsverfahren lässt sich mit dem Gebot der Gefahrenabwehr nicht immer vereinbaren; das Gesetz erlaubt daher typischerweise ein sofortiges Handeln ohne vorherige Anhörung.

### 3. Form

> **Maßstab:** Polizeiliche Maßnahmen bedürfen grundsätzlich keiner bestimmten Form, sofern das Gesetz nichts anderes vorschreibt. Sie können mündlich oder durch schlüssiges Verhalten ergehen. Bei eingriffsintensiven Maßnahmen (z. B. Durchsuchung) verlangt das Gesetz mitunter einen schriftlichen Beschluss oder zumindest eine schriftliche Bestätigung.

> **Subsumtion:** Ist eine besondere Form vorgeschrieben und wurde sie nicht eingehalten, führt dies zur formellen Rechtswidrigkeit. Im Klausurfall ist zu prüfen, ob die angewandte Standardermächtigung ein Formerfordernis aufstellt.

## III. Materielle Rechtmäßigkeit

> **Maßstab:** Die materielle Rechtmäßigkeit betrifft die inhaltliche Vereinbarkeit der Maßnahme mit höherrangigem Recht, insbesondere mit den Tatbestandsvoraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage, dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und dem Gleichheitssatz.

> **Subsumtion:** Auf dieser Ebene wird geprüft, ob die Behörde zu Recht von der Voraussetzung der Gefahr ausgegangen ist, die richtigen Adressaten in Anspruch genommen hat und ob die Maßnahme in ihrer konkreten Ausgestaltung verhältnismäßig war.

### 1. Tatbestandsvoraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage

> **Maßstab:** Der Einstieg in die materielle Rechtmäßigkeit verlangt, die einzelnen Merkmale der einschlägigen Befugnisnorm herauszuarbeiten und den mitgeteilten Sachverhalt darunter zu fassen.

> **Klausurentipp:** Arbeiten Sie jedes Tatbestandsmerkmal der Ermächtigungsgrundlage einzeln ab, statt die Norm nur pauschal zu benennen.

### 2. Auswahl der Adressaten der Standardmaßnahme

> **Maßstab:** Nach der Tatbestandsprüfung der Befugnisnorm folgt die Frage, gegen wen sich die Maßnahme richten darf – also die Bestimmung des richtigen Adressaten.

> **Vertiefung:** Manche Darstellungen verorten die Adressatenbestimmung (Störerauswahl) stattdessen auf der Rechtsfolgenseite, weil der Behörde dort teilweise ein Auswahlermessen zusteht. Beide Einordnungen sind vertretbar; aus Gründen der Klarheit wird sie hier bei der Tatbestandsseite behandelt.

### 3. Auswahl der richtigen Rechtsfolge

Im letzten Schritt — nach Tatbestandsprüfung und Störerauswahl — ist zu klären, ob die richtige Rechtsfolge gewählt wurde oder Ermessensfehler bestehen.

#### a) Entschließungsermessen

> **Maßstab:** Das Entschließungsermessen bezieht sich auf das „Ob” des Einschreitens. Die Behörde kann trotz erfüllter Tatbestandsvoraussetzungen von einer Maßnahme absehen, wenn besondere Gründe – etwa Unverhältnismäßigkeit oder mangelndes öffentliches Interesse – dagegen sprechen.

> **Subsumtion:** Im Klausurfall ist zu prüfen, ob die Behörde das Entschließungsermessen ordnungsgemäß ausgeübt hat. Ein Entschließungsermessensdefizit liegt vor, wenn sie sich fälschlicherweise für gebunden gehalten hat.

> **Klausurentipp:** Beim Entschließungsermessen ist zu beachten, dass im Polizeirecht bei hoher Gefahrenlage das Ermessen oft auf Null reduziert ist, d. h. die Behörde zum Einschreiten verpflichtet ist.

#### b) Auswahlermessen

> **Maßstab:** Das Auswahlermessen betrifft das „Wie” des Einschreitens: Welche der möglichen Maßnahmen soll die Behörde wählen? Leitgedanke ist das Verhältnismäßigkeitsprinzip, insbesondere das Gebot der Erforderlichkeit (mildestes wirksames Mittel).

> **Subsumtion:** Die Behörde hat unter mehreren gleich geeigneten Mitteln das am wenigsten belastende zu wählen. Ein Auswahlermessensfehler liegt vor, wenn eine weniger einschneidende, ebenso wirksame Maßnahme zur Verfügung gestanden hätte und übergangen wurde.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/schemata/polizeiliche-standardmassnahmen
Quelle: juralernen.de — Prüfungsschemata für das 1. und 2. Staatsexamen.
Zitiervorschlag: „Polizeiliche Standardmaßnahmen“, juralernen.de, https://juralernen.de/schemata/polizeiliche-standardmassnahmen.
