Prüfschema · Zivilrecht

Ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Wie prüfst Du die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses?

  1. I.
    Erklärung der ordentlichen Kündigung
  2. 1.
    Inhalt und Form der Erklärung
  3. 2.
    Ordnungsgemäße Vertretung
  4. 3.
    Zugang (§ 130 BGB)
  5. II.
    Fristgemäße Erhebung der Kündigungsschutzklage (§§ 4 S. 1, 7 KSchG)
  6. III.
    Anhörung des Betriebsrats (§ 102 BetrVG)
  7. IV.
    Kündigungsfrist (§ 622 BGB)
  8. V.
    Sonstige allgemeine Nichtigkeitsgründe
  9. VI.
    Kündigungsschutz nach dem KSchG
  10. 1.
    Anwendbarkeit des KSchG
  11. a)
    Sachliche Anwendbarkeit
    Eine Beschränkung der Kündigungsmöglichkeit nach § 1 Abs. 2 KSchG erfasst ausschließlich die ordentliche Kündigung; die außerordentliche Kündigung bleibt davon unberührt. Diese Differenzierung ergibt sich aus § 13 Abs. 1 S. 1 KSchG, der die Vorschriften zum außerordentlichen Kündigungsrecht ausdrücklich vorbehält.
  12. b)
    Betriebliche Anwendbarkeit (§ 23 Abs. 1 S. 3 KSchG)
  13. c)
    Persönliche Anwendbarkeit (§ 1 Abs. 1 KSchG)
  14. 2.
    Kündigungsgrund
  15. a)
    Personenbedingter Kündigungsgrund
  16. b)
    Verhaltensbedingter Kündigungsgrund
  17. c)
    Betriebsbedingter Kündigungsgrund

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.