Prüfschema · Strafrecht

Nötigung (§ 240 StGB)

Wie prüfen Sie die Strafbarkeit wegen Nötigung (§ 240 StGB)?
  1. I.
    Tatbestandsmäßigkeit
  2. 1.
    Objektiver Tatbestand
  3. a)
    Nötigungsmittel (Gewalt oder Drohung mit empfindlichem Übel)
    Der Täter muss als Nötigungsmittel entweder Gewalt oder eine Drohung mit einem empfindlichen Übel einsetzen.
  4. b)
    Nötigungserfolg: Handlung, Duldung oder Unterlassung
  5. c)
    Nötigungsspezifischer Zusammenhang zwischen Nötigungsmittel und -erfolg
  6. 2.
    Subjektiver Tatbestand: Vorsatz
  7. II.
    Rechtswidrigkeit
  8. 1.
    Fehlen von Rechtfertigungsgründen
  9. 2.
    Verwerflichkeit gem. § 240 Abs. 2 StGB
  10. III.
    Schuld
  11. IV.
    Strafzumessung: Besonders schwere Fälle (§ 240 Abs. 4 StGB)

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.