Prüfschema · Öffentliches Recht

Niederlassungsfreiheit - Prüfung der Beeinträchtigungen

Art. 49 AEUV

Nach der Feststellung, dass der Anwendungsbereich eröffnet ist, folgt im Gutachten der Prüfungspunkt der Beeinträchtigung. Wie prüfst Du die Beeinträchtigung?

  1. I.
    Maßnahme eines Verpflichteten
  2. 1.
    Maßnahme eines Mitgliedstaates
    Erfasst sind ebenso Maßnahmen innerstaatlicher Hoheitsträger sowie solcher privatrechtlich organisierter Einrichtungen, die von Hoheitsträgern beherrscht werden.
  3. 2.
    Maßnahme der Union
  4. 3.
    Ausnahme: Maßnahme eines Privaten
  5. a)
    Maßnahme intermediärer Gewalten
    Dazu zählen zum Beispiel Gewerkschaften oder Berufsverbände.
  6. b)
    Maßnahme von Privatpersonen
    Hinsichtlich der Arbeitnehmerfreiheit ist im Fall Angonese durch den EuGH die Verpflichtung auch eines privaten Arbeitgebers anerkannt worden. Für die Niederlassungsfreiheit fehlt es zwar an einer ausdrücklichen entsprechenden Aussage. Da der Gerichtshof in seinen Entscheidungen indes nicht nur von intermediären Gewalten, sondern ausdrücklich auch von Privatpersonen spricht, hält er sich die Möglichkeit auch in diesem Bereich offen.
  7. II.
    Qualifizierung der Maßnahme
  8. 1.
    Diskriminierung
  9. a)
    Offene Diskriminierung
    Formal unterschiedliche Behandlung inländischer und ausländischer Selbstständiger bzw. Gesellschaften aufgrund der Staatsangehörigkeit.
  10. b)
    Versteckte Diskriminierung
    Formal gleiche (= unterschiedslose) Behandlung, die ausländische Selbstständige bzw. Gesellschaften typischerweise stärker betrifft.
  11. 2.
    Unterschiedslose Beschränkung
    Maßnahme, die dazu geeignet ist, die Niederlassungsfreiheit zu behindern oder weniger attraktiv zu machen.

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.