Prüfschema · Öffentliches Recht

Niederlassungsfreiheit - Prüfung der Beeinträchtigungen

Art. 49 AEUV

Nach der Feststellung, dass der Anwendungsbereich eröffnet ist, folgt im Gutachten der Prüfungspunkt der Beeinträchtigung. Wie prüfst Du die Beeinträchtigung?

  1. I.
    Maßnahme eines Verpflichteten
  2. 1.
    Maßnahme eines Mitgliedstaates
    Erfasst sind ebenso Maßnahmen innerstaatlicher Hoheitsträger sowie solcher privatrechtlich organisierter Einrichtungen, die von Hoheitsträgern beherrscht werden.
  3. 2.
    Maßnahme der Union
  4. 3.
    Ausnahme: Maßnahme eines Privaten
  5. a)
    Maßnahme intermediärer Gewalten
  6. b)
    Maßnahme von Privatpersonen
  7. II.
    Qualifizierung der Maßnahme
  8. 1.
    Diskriminierung
  9. a)
    Offene Diskriminierung
  10. b)
    Versteckte Diskriminierung
  11. 2.
    Unterschiedslose Beschränkung

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.