Prüfschema · Öffentliches Recht

Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV)

Art. 49 AEUV
Wie prüfst Du die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV)?
  1. I.
    Anwendbarkeit: Kein aufgrund von Art. 50 AEUV erlassenes Sekundärrecht
  2. II.
    Schutzbereich
  3. 1.
    Sachlicher Schutzbereich
  4. a)
    Niederlassung
  5. b)
    Primäre und sekundäre Niederlassungsfreiheit
  6. 2.
    Persönlicher Schutzbereich
  7. a)
    Unionsbürger
  8. b)
    Gesellschaften, Art. 54 AEUV i.V.m. Art. 49 AEUV
  9. 3.
    Räumlicher Schutzbereich: Grenzüberschreitender Bezug
  10. 4.
    Keine Bereichsausnahme für die Ausübung öffentlicher Gewalt, Art. 51 AEUV
  11. III.
    Diskriminierung oder Beschränkung
  12. 1.
    Offene oder versteckte Diskriminierung wegen der Staatsangehörigkeit
  13. 2.
    Unterschiedslose Beschränkung
  14. IV.
    Rechtfertigung
  15. 1.
    Geschriebene Rechtfertigungsgründe, Art. 52 AEUV
  16. a)
    Öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit
  17. b)
    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: legitimes Ziel, geeignet, erforderlich
  18. 2.
    Ungeschriebene Rechtfertigungsgründe
  19. a)
    Keine (direkte) Diskriminierung
  20. b)
    Zwingender Grund des Allgemeininteresses
  21. c)
    Geeignetheit, die Verwirklichung des verfolgten Zieles zu gewährleisten
  22. d)
    Erforderlichkeit: Die Maßnahme darf nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung des Ziels erforderlich ist.
  23. 3.
    Keine Verletzung der Unionsgrundrechte

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.