---
title: "Prüfschema: Nichtleistungskondiktion - Verfügung eines Nichtberechtigten (§ 816 Abs. 1 S. 1 BGB)"
canonical: "https://juralernen.de/schemata/nichtleistungskondiktion-verfuegung-eines-nichtberechtigten-816-abs-1-s-1-bgb"
kind: "Prüfungsschema (Aufbauschema)"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
---

# Nichtleistungskondiktion - Verfügung eines Nichtberechtigten (§ 816 Abs. 1 S. 1 BGB)

Aufbauschema im Gutachtenstil. Lies die Schritte nacheinander; jeder enthält ggf. eine kurze Erläuterung.


## I. Entgeltliche Verfügung

Unter einer <b>Verfügung</b> versteht man <d>jede Aufhebung, Übertragung, Belastung oder Inhaltsänderung eines bestehenden Rechts</d>. Von <b>Entgeltlichkeit</b> ist die Rede, wenn <d>für die Leistung</d> (hier Verfügung) <d>eine Gegenleistung erbracht wird</d>.

## II. Eines Nichtberechtigten

Als Berechtigter kommt nur der <b>Rechtsinhaber</b> selbst oder eine durch ihn zur Verfügung ermächtigte Person in Betracht.

## III. Wirksamkeit der Verfügung

Wirksam werden kann die Verfügung über einen <b>gutgläubigen Erwerb</b> des Empfängers (<a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/929.html" title="&sect; 929 BGB: Einigung und &Uuml;bergabe">§§ 929 S. 1</a>, <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/932.html" title="&sect; 932 BGB: Gutgl&auml;ubiger Erwerb vom Nichtberechtigten">932 BGB</a>) <b>oder</b> durch nachträgliche <b>Genehmigung</b> seitens des Berechtigten (<a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/185.html" title="&sect; 185 BGB: Verf&uuml;gung eines Nichtberechtigten">§ 185 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 BGB</a>).

## IV. Rechtsfolge: Nichtberechtigt Verfügender muss Erlangtes an Berechtigten herausgeben.

Über <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/816.html" title="&sect; 816 BGB: Verf&uuml;gung eines Nichtberechtigten">§ 816 Abs. 1 S. 1 BGB</a> kann der Bereicherungsgläubiger <b>nur die Gegenleistung</b> herausverlangen, die dem Nichtberechtigten für die Verfügung zugeflossen ist. Das gilt auch dann, wenn ihr Wert hinter dem durch die Verfügung Verlorenen zurückbleibt. Im Übrigen finden die <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/818.html" title="&sect; 818 BGB: Umfang des Bereicherungsanspruchs">§§ 818ff. BGB</a> Anwendung.

---

Kanonische URL: https://juralernen.de/schemata/nichtleistungskondiktion-verfuegung-eines-nichtberechtigten-816-abs-1-s-1-bgb
Quelle: juralernen.de — Prüfungsschemata für das 1. und 2. Staatsexamen.
