Prüfschema · Zivilrecht

Nichtleistungskondiktion - Direktkondiktion gegen Empfänger (§ 816 Abs. 1 S. 2 BGB)

Wie prüfst Du die Nichtleistungskondiktion aus § 816 Abs. 1 S. 2 BGB?
  1. I.
    Unentgeltliche Verfügung
  2. II.
    Eines Nichtberechtigten
  3. III.
    Wirksamkeit der Verfügung
  4. IV.
    Rechtsfolge: Verfügungsempfänger muss an Berechtigten das Erlangte herausgeben.

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.