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title: "Prüfschema: Nichtigkeit von Verwaltungsakten (§ 44 VwVfG)"
canonical: "https://juralernen.de/schemata/nichtigkeit-von-verwaltungsakten-44-vwvfg"
kind: "Prüfungsschema (Aufbauschema)"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:42+00:00"
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# Nichtigkeit von Verwaltungsakten (§ 44 VwVfG)

Aufbauschema im Gutachtenstil. Lies die Schritte nacheinander; jeder enthält ggf. eine kurze Erläuterung.


## I. Positivkatalog (<a href="https://dejure.org/gesetze/BVwVfG/44.html" title="&sect; 44 BVwVfG: Nichtigkeit des Verwaltungsaktes">§ 44 Abs. 2 VwVfG</a>)

Der Katalog des <a href="https://dejure.org/gesetze/BVwVfG/44.html" title="&sect; 44 BVwVfG: Nichtigkeit des Verwaltungsaktes">§ 44 Abs. 2 VwVfG</a> enthält Tatbestände, die <b>ausnahmslos</b> die <b>Nichtigkeit</b> des Verwaltungsakts nach sich ziehen — sog. <b>absolute Nichtigkeitsgründe</b>. Greift <a href="https://dejure.org/gesetze/BVwVfG/44.html" title="&sect; 44 BVwVfG: Nichtigkeit des Verwaltungsaktes">§ 44 Abs. 2 VwVfG</a> ein, erübrigt sich eine zusätzliche Prüfung des <a href="https://dejure.org/gesetze/BVwVfG/44.html" title="&sect; 44 BVwVfG: Nichtigkeit des Verwaltungsaktes">§ 44 Abs. 1 VwVfG</a>; sie wäre stets zu bejahen. Hintergrund ist, dass <a href="https://dejure.org/gesetze/BVwVfG/44.html" title="&sect; 44 BVwVfG: Nichtigkeit des Verwaltungsaktes">§ 44 Abs. 2 VwVfG</a> als die speziellere Norm konkrete Fallgruppen der in <a href="https://dejure.org/gesetze/BVwVfG/44.html" title="&sect; 44 BVwVfG: Nichtigkeit des Verwaltungsaktes">§ 44 Abs. 1 VwVfG</a> nur abstrakt umschriebenen Fehler benennt. Auf diese Weise wird die Rechtsanwendung erleichtert und vereinheitlicht; zugleich liefert der Katalog Wertungsmaßstäbe für die Frage, ob ein Fehler im Sinne des <a href="https://dejure.org/gesetze/BVwVfG/44.html" title="&sect; 44 BVwVfG: Nichtigkeit des Verwaltungsaktes">§ 44 Abs. 1 VwVfG</a> schwerwiegend ist. <assessorexamen>Eine Vielzahl an Einzelfällen, in denen zwischen Nichtigkeit und bloßer Rechtswidrigkeit zu differenzieren ist, findet sich in der Kommentierung zu <a href="https://dejure.org/gesetze/BVwVfG/44.html" title="&sect; 44 BVwVfG: Nichtigkeit des Verwaltungsaktes">§ 44 VwVfG</a>.</assessorexamen>

## II. Negativkatalog (<a href="https://dejure.org/gesetze/BVwVfG/44.html" title="&sect; 44 BVwVfG: Nichtigkeit des Verwaltungsaktes">§ 44 Abs. 3 VwVfG</a>)

<erklaerung>Anders als die Tatbestände des <a href="https://dejure.org/gesetze/BVwVfG/44.html" title="&sect; 44 BVwVfG: Nichtigkeit des Verwaltungsaktes">§ 44 Abs. 2 VwVfG</a> genügen die in § 44 Abs. 3 aufgeführten Gründe für sich genommen <b>nicht allein</b>, um eine Nichtigkeit nach <a href="https://dejure.org/gesetze/BVwVfG/44.html" title="&sect; 44 BVwVfG: Nichtigkeit des Verwaltungsaktes">§ 44 Abs. 1 VwVfG</a> zu begründen. Erst das Hinzutreten weiterer besonderer Umstände eröffnet diese Möglichkeit. Sind die Voraussetzungen des <a href="https://dejure.org/gesetze/BVwVfG/44.html" title="&sect; 44 BVwVfG: Nichtigkeit des Verwaltungsaktes">§ 44 Abs. 3 VwVfG</a> hingegen erfüllt, ohne dass solche zusätzlichen Umstände vorliegen, ist die Nichtigkeit <b>zu verneinen</b>; der Verwaltungsakt erweist sich dann lediglich als rechtswidrig.</erklaerung> <klausurhinweis>Erkennst Du in der Klausur ein Merkmal des <a href="https://dejure.org/gesetze/BVwVfG/44.html" title="&sect; 44 BVwVfG: Nichtigkeit des Verwaltungsaktes">§ 44 Abs. 3 VwVfG</a> und sind <b>darüber hinaus keine besonderen Umstände erkennbar</b>, welche die Nichtigkeit tragen könnten, kann die Prüfung an dieser Stelle abgekürzt werden — die Nichtigkeit ist abzulehnen, sodass Du in der Klausur zügig fortschreiten kannst.</klausurhinweis>

## III. „Generalklausel“ (<a href="https://dejure.org/gesetze/BVwVfG/44.html" title="&sect; 44 BVwVfG: Nichtigkeit des Verwaltungsaktes">§ 44 Abs. 1 VwVfG</a>)

<erklaerung>Mit <a href="https://dejure.org/gesetze/BVwVfG/44.html" title="&sect; 44 BVwVfG: Nichtigkeit des Verwaltungsaktes">§ 44 Abs. 1 VwVfG</a> hat der Gesetzgeber die sog. „relative Nichtigkeit" normiert. Nichtig ist ein Verwaltungsakt danach, sofern er <b>an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies offensichtlich ist</b>. Von einem <b>besonders schwerwiegenden Fehler</b> ist auszugehen, wenn er <d>gegen tragende Verfassungsprinzipien verstößt oder den der Rechtsordnung immanenten Wertvorstellungen so sehr widerspricht, dass es unerträglich wäre, wenn er die mit ihm bezweckten Rechtswirkungen hätte</d>. <b>Offensichtlich</b> ist der Fehler dann, wenn er <d>für einen mit den Gesamtumständen vertrauten Beobachter ohne weiteres ersichtlich ist, das heißt sich geradezu aufdrängt.</d></erklaerung> <klausurhinweis>Hilfreich kann es sein, gedanklich abzugleichen, ob das Gewicht des Fehlers demjenigen der in <a href="https://dejure.org/gesetze/BVwVfG/44.html" title="&sect; 44 BVwVfG: Nichtigkeit des Verwaltungsaktes">§ 44 Abs. 2 VwVfG</a> aufgeführten Konstellationen entspricht — eine solche systematische Erwägung lässt sich bei der Subsumtion unter <a href="https://dejure.org/gesetze/BVwVfG/44.html" title="&sect; 44 BVwVfG: Nichtigkeit des Verwaltungsaktes">§ 44 Abs. 1 VwVfG</a> nutzbar machen und bringt in der Klausur Punkte. </klausurhinweis>

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Kanonische URL: https://juralernen.de/schemata/nichtigkeit-von-verwaltungsakten-44-vwvfg
Quelle: juralernen.de — Prüfungsschemata für das 1. und 2. Staatsexamen.
