Prüfschema · Strafrecht

Nachträgliche Gesamtstrafenbildung

Auch wenn mehrere Straftaten nicht zeitgleich abgeurteilt werden, muss unter bestimmten Voraussetzungen eine Gesamtstrafe ausgesprochen werden. Wie prüfst Du, ob eine nachträgliche Gesamtstrafe zu bilden ist (§ 55 StGB)?
  1. 1.
    Rechtskräftige Verurteilung in einem anderen Verfahren
  2. 2.
    Die Sanktion aus der rechtskräftigen Verurteilung ist nicht vollstreckt, verjährt oder erlassen
  3. 3.
    Der Angeklagte hat die jetzt abzuurteilende Tat vor der ersten Verurteilung „begangen“.

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.