Prüfschema · Zivilrecht

Nacherfüllungsanspruch beim Kaufvertrag (§§ 437 Nr. 1, 439 Abs. 1 BGB)

§ 437 Nr. 1 BGB § 439 Abs. 1 BGB
Wie prüfst Du den Nacherfüllungsanspruch beim Kaufvertrag (§§ 437 Nr. 1, 439 Abs. 1 BGB)?
  1. I.
    Kaufvertrag (§ 433 BGB)
  2. II.
    Sach-/Rechtsmangel bei Gefahrübergang (§§ 434ff. BGB)
  3. 1.
    Sach- oder Rechtsmangel (§§ 434, 435 BGB)
  4. 2.
    Vorliegen des Mangels im Zeitpunkt des Gefahrübergangs (§ 434 Abs. 1 S. 1 BGB)
  5. III.
    Nacherfüllungsverlangen (§ 439 Abs. 1 BGB)
    Zwei Erscheinungsformen der Nacherfüllung sind zu unterscheiden: die Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) sowie die Lieferung einer anderen, mangelfreien Sache (Nachlieferung)
  6. IV.
    Kein Ausschluss
    Klausurrelevant sind insbesondere die Ausschlussgründe der Unmöglichkeit (§ 275 BGB), der Unverhältnismäßigkeit (§ 439 Abs. 4 BGB), der Kenntnis vom Mangel (§ 442 BGB), des Gewährleistungsausschlusses (vgl. §§ 444, 307ff. BGB) sowie § 377 Abs. 2 HGB.
  7. V.
    Keine Verjährung (§ 438 BGB)

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.