Prüfschema · Strafrecht

Mittäterschaft - getrennte Prüfung (§ 25 Abs. 2 StGB)

§ 25 Abs. 2 StGB
Wie prüfen Sie die Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB) von zwei Beteiligten (T+M), wenn T täterschaftlich alle Tatbestandsmerkmale verwirklicht hat, M aber nicht?
  1. I.
    Strafbarkeit des tatnächsten T (normale Prüfung wie Alleintäter, ohne § 25 Abs. 2 StGB zu erwähnen)
  2. II.
    Strafbarkeit des M
  3. 1.
    Tatbestandsmäßigkeit
  4. a)
    Feststellung: M hat den objektiven Tatbestand nicht selbst (vollständig) verwirklicht
  5. b)
    Prüfung: Kann M die Tathandlung des T über § 25 Abs. 2 StGB zugerechnet werden? (VSS.: Gemeinsame Tatausführung mit wesentlichen Tatbeiträgen + gemeinsamer Tatentschluss)
    Hier zunächst Prüfung, ob N Mittäter iSd § 25 Abs. 2 StGB oder nur Anstifter (§ 26 StGB) oder Gehilfe (§ 27 StGB) ist.
  6. c)
    Besondere subjektive Tatbestandsmerkmale (die gegenseitige Zurechnung gem. § 25 Abs. 2 StGB erstreckt sich nur auf obj. TBM; bes. subj. TBM müssen jeweils in der Person des Mittäters vorliegen, getrennt geprüft und festgestellt werden)
  7. 2.
    Rechtswidrigkeit
  8. 3.
    Schuld

Dieses Schema im Examen sicher beherrschen.

Im juralernen-App-Modus übst du dieses Schema mit interaktiven Karteikarten, Klausurfällen und Definitionen. Einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.