Prüfschema · Strafrecht

Meineid (§ 154 StGB)

§ 154 StGB
Wie prüfen Sie die Strafbarkeit wegen Meineides (§ 154 StGB)?
  1. I.
    Tatbestandsmäßigkeit
  2. 1.
    Objektiver Tatbestand
  3. a)
    Tätereigenschaft: Zeuge, Sachverständiger, Partei oder Dolmetscher
  4. b)
    Tatsituation: vor Gericht oder einer anderen Stelle
  5. c)
    Tathandlung: falsches Schwören
  6. 2.
    Subjektiver Tatbestand: Vorsatz
  7. II.
    Rechtswidrigkeit
  8. III.
    Schuld
  9. IV.
    Strafmilderungsgründe: §§ 154 II, 157, 158 StGB

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.