Prüfschema · Zivilrecht

Kündigungserklärung

Sowohl die ordentliche als auch die außerordentliche Kündigung setzen eine wirksame Kündigungserklärung voraus. Welche Anforderungen muss diese erfüllen?
  1. I.
    Inhalt und Form der Erklärung
  2. 1.
    Kündigungswille geht eindeutig hervor (§§ 133, 157 BGB)
  3. 2.
    Schriftform (§§ 623, 125 S. 1 BGB)
  4. II.
    Kündigungsberechtigte Person: Stellvertretung (§ 164 ff. BGB)
  5. 1.
    Eigene Willenserklärung (§ 164 Abs. 1 S. 1 BGB)
  6. 2.
    Handeln in fremdem Namen (§ 164 Abs. 1 S. 1, 2 BGB)
  7. 3.
    Vertretungsmacht (§ 164 Abs. 1 S. 1 BGB)
  8. 4.
    ggf. Nachweis der Bevollmächtigung (§ 174 BGB)
  9. III.
    Zugang der Kündigungserklärung

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.