Prüfschema · Öffentliches Recht

Konkrete Normenkontrolle – Zulässigkeit (Art. 100 Abs. 1 GG, §§ 13 Nr. 11, 80ff. BVerfGG)

Wie prüfen Sie die Zulässigkeit der konkreten Normenkontrolle (Art. 100 Abs. 1 GG, §§ 13 Nr. 11, 80ff. BVerfGG)?
  1. I.
  2. II.
    Vorlageberechtigung: Gericht
  3. III.
    Antragsgegenstand: Formelles Gesetz
  4. IV.
    Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes
  5. V.
    Entscheidungserheblichkeit
  6. VI.

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