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title: "Prüfschema: Kommanditistenhaftung vor Eintragung bei Eintritt in eine bestehende Handelsgesellschaft (§ 176 Abs. 2 HGB)"
canonical: "https://juralernen.de/schemata/kommanditistenhaftung-vor-eintragung-bei-eintritt-in-eine-bestehende-handelsgesellschaft-176-abs-2-hgb"
kind: "Prüfungsschema (Aufbauschema)"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Kommanditistenhaftung vor Eintragung bei Eintritt in eine bestehende Handelsgesellschaft (§ 176 Abs. 2 HGB)

Aufbauschema im Gutachtenstil. Lies die Schritte nacheinander; jeder enthält ggf. eine kurze Erläuterung.


## I. Voraussetzungen

### 1. Eintritt des Kommanditisten in eine bereits bestehende Handelsgesellschaft (OHG/KG)

### 2. Die Verbindlichkeit der KG wurde zwischen Eintritt und Eintragung der Kommanditistenstellung im Handelsregister begründet

### 3. Die Kommanditistenstellung des Inanspruchgenommenen bestand im Zeitpunkt der Begründung der Verbindlichkeit (Zustimmung nicht erforderlich)

### 4. Keine positive Kenntnis des Gläubigers von der Kommanditistenstellung

### 5. Kenntnis des Gläubigers von der Gesellschafterstellung des Inanspruchgenommenen ist nach h.M. keine Voraussetzung

## II. Rechtsfolge: Der Kommanditist haftet wie ein Komplementär unbeschränkt.

Durch die Vereinbarung einer aufschiebenden Bedingung kann sich der eintretende Kommanditist der unbeschränkten Haftung entziehen (<a href="https://dejure.org/gesetze/HGB/176.html" title="&sect; 176 HGB">§ 176 Abs. 2 HGB</a>, <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/158.html" title="&sect; 158 BGB: Aufschiebende und aufl&ouml;sende Bedingung">§ 158 Abs. 1 BGB</a>); seine Mitgliedschaft erlangt in diesem Fall erst mit der Eintragung Wirksamkeit.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/schemata/kommanditistenhaftung-vor-eintragung-bei-eintritt-in-eine-bestehende-handelsgesellschaft-176-abs-2-hgb
Quelle: juralernen.de — Prüfungsschemata für das 1. und 2. Staatsexamen.
