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title: "Prüfschema: Klausuraufbau: RA Beklagter - Beweisprognose"
canonical: "https://juralernen.de/schemata/klausuraufbau-ra-beklagter-beweisprognose"
kind: "Prüfungsschema (Aufbauschema)"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Klausuraufbau: RA Beklagter - Beweisprognose

Aufbauschema im Gutachtenstil. Lies die Schritte nacheinander; jeder enthält ggf. eine kurze Erläuterung.


### 1. Streitiger Sachverhalt?

<b>Nur wenn der Sachverhalt</b> zu den klägerischen Ansprüchen bzw. zu Einwendungen, Einreden oder Gegenansprüchen des Beklagten <b>streitig</b> ist, <b>muss eine Beweisprüfung erfolgen</b>. Bei unstreitigem Sachverhalt ist eine Beweisprüfung nicht notwendig.

### 2. Klärung der Beweislast

<erklaerung>Es gilt der <b>Grundsatz: „Jede Partei trägt für die ihr günstigen Tatsachen die Beweislast.“</b> Der Kläger trägt danach grundsätzlich die Beweislast für alle <b>anspruchsbegründenden</b> Tatsachen, der beklagte Mandant die Beweislast für die <b>rechtshindernden und -vernichtenden Einwendungen</b> und die <b>rechtshemmenden Einreden</b>.</erklaerung><vertiefung>Beim <b>einstufigen Aufbau</b> erfolgt die Beweisprognose <b>direkt beim jeweiligen Tatbestandsmerkmal</b>, beim <b>zweistufigen Aufbau</b> in einer <b>gesonderten Beweisstation</b> nach Schlüssigkeit und Erheblichkeit. Der <b>Inhalt und Umfang der Beweisprognose sind aber gleich</b>.</vertiefung> <klausurhinweis>Im Kommentar findest Du bei der jeweiligen Norm Ausführungen zur Beweislastverteilung.</klausurhinweis>

### 3. Prüfung der zur Verfügung stehenden Beweismittel für die beweisbelastete Partei

### 4. Prüfung möglicher Gegenbeweismittel zugunsten der anderen Partei

Anschließend sind <b>mögliche Gegenbeweismittel darzustellen, die im konkreten Fall zur Verfügung stehen</b>. Im Zivilprozess sind folgende Strengbeweismittel zugelassen:

<br>- Sachverständigengutachten (<a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/402.html" title="&sect; 402 ZPO: Anwendbarkeit der Vorschriften f&uuml;r Zeugen">§§ 402 ff. ZPO</a>),

<br>- Augenschein (<a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/371.html" title="&sect; 371 ZPO: Beweis durch Augenschein">§§ 371 ff. ZPO</a>),

<br>- Parteivernehmung (<a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/445.html" title="&sect; 445 ZPO: Vernehmung des Gegners; Beweisantritt">§§ 445 ff. ZPO</a>),

<br>- Urkunden (<a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/415.html" title="&sect; 415 ZPO: Beweiskraft &ouml;ffentlicher Urkunden &uuml;ber Erkl&auml;rungen">§§ 415 ff. ZPO</a>),

<br>- Zeugen (<a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/373.html" title="&sect; 373 ZPO: Beweisantritt">§§ 373 ff. ZPO</a>) und

<br>- die amtliche Auskunft (<a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/273.html" title="&sect; 273 ZPO: Vorbereitung des Termins">§ 273 Abs. 2 Nr. 2 ZPO</a>).</erklaerung> <eselsbruecke>Die Beweismittel im Strengbeweisverfahren kannst Du Dir mit dem Fantasiewort <b>„SAPUZA“</b> merken.</eselsbruecke>

### 5. Beweisprognose für den Prozess

<b>Anhand der zur Verfügung stehenden Beweismittel ist eine antizipierte Beweisprognose</b> anzustellen. Es ist darzulegen, ob die Beweisprognose für den Mandanten positiv, offen oder eben negativ ausfällt.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/schemata/klausuraufbau-ra-beklagter-beweisprognose
Quelle: juralernen.de — Prüfungsschemata für das 1. und 2. Staatsexamen.
