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title: "Prüfschema: Klageschriftsatz - Aufbau "
canonical: "https://juralernen.de/schemata/klageschriftsatz-aufbau"
kind: "Prüfungsschema (Aufbauschema)"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Klageschriftsatz - Aufbau

Aufbauschema im Gutachtenstil. Lies die Schritte nacheinander; jeder enthält ggf. eine kurze Erläuterung.


## I. Großes Rubrum

Im Rubrum der Klageschrift finden sich zunächst Name & Adresse des Absenders (= Rechtsanwalt) sowie das Datum.
<br>Es folgt mittig die Überschrift <b>„Klage"</b>; daran anschließend werden die vollständigen Parteibezeichnungen (wie beim Urteil) aufgenommen. Sodann können Angaben zum Betreff (z. B.: „wegen: Ansprüchen aus Verkehrsunfall") sowie zum Streitwert (z. B.: „vorläufiger Streitwert: 3000 EUR) ergänzt werden.</vertiefung>
<vertiefung>Lediglich in Bayern ist es üblich, im Anschluss an die Überschrift „In der Sache …" oder „In Sachen..."</vertiefung>

## II. Klageerhebung

<erklaerung>Eingeleitet wird der eigentliche Schriftsatz mit der Klageerhebung — verbunden mit dem Hinweis, dass diese im Namen und mit Vollmacht des Mandanten erfolgt.</erklaerung>
<vertiefung>Wird das Verfahren von einer Sozietät geführt, muss es statt „erhebe ich Klage" entsprechend „erheben <b>wir</b> Klage" lauten!</vertiefung>

## III. Anträge

Einzurücken sind die Anträge; sie sind korrekt, vollständig und vollstreckungsfähig zu formulieren. Da die eigentlichen Anträge grundsätzlich erst in der mündlichen Verhandlung gestellt und im Schriftsatz lediglich angekündigt werden, sind sie im Futur zu fassen.
<br>Mitanzukündigen ist regelmäßig auch ein Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils. Hat der Beklagte seine Verteidigungsbereitschaft nicht rechtzeitig angezeigt, kann nämlich bereits im schriftlichen Vorverfahren ein Versäumnisurteil ergehen, sofern der Kläger dies beantragt (<a href="https://dejure.org/gesetze/ZPO/331.html" title="&sect; 331 ZPO: Vers&auml;umnisurteil gegen den Beklagten">§ 331 Abs. 3 ZPO</a>).<

## IV. Begründung

### 1. Einleitungssatz

### 2. Sachverhalt zu den eingeklagten Ansprüchen

### 3. Rechtsausführungen

Soweit Rechtsausführungen erlaubt bzw. nicht ausdrücklich verboten sind, ist auch hier mit einem Einleitungssatz zu beginnen. Anschließend folgen kurz und knapp Ausführungen im Urteilsstil aus Sicht der eigenen Partei. Als Parteivertreter darf einseitig argumentiert werden, sofern die Grenze der Wahrheitspflicht gewahrt bleibt. Nebenansprüche (Zinsen etc.) nicht vergessen!
<klausurhinweis>In Assessorklausuren <b>in Bayern</b> sind Rechtsauffassungen in der Regel zwingend erforderlich, da hier üblicherweise kein vorgeschaltetes Gutachten verlangt wird. Zur Vermeidung von Doppelungen sind sie in anderen Bundesländern dagegen nach den Bearbeitervermerken oftmals ausgeschlossen.</klausurhinweis>
<praxistipp><br>Streng genommen sind Rechtsausführungen im Klageschriftsatz entbehrlich („iura novit curia"). Aus Haftungsgesichtspunkten empfiehlt sich in der Praxis jedoch, entsprechende Ausführungen zu machen.</praxistipp>

#### a) Zur Zulässigkeit

#### b) Zur Begründetheit

## V. Signatur

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Kanonische URL: https://juralernen.de/schemata/klageschriftsatz-aufbau
Quelle: juralernen.de — Prüfungsschemata für das 1. und 2. Staatsexamen.
