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title: "Prüfschema: Herausgabepflicht Dritter (§ 822 BGB)"
canonical: "https://juralernen.de/schemata/herausgabepflicht-dritter-822-bgb"
kind: "Prüfungsschema (Aufbauschema)"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Herausgabepflicht Dritter (§ 822 BGB)

Aufbauschema im Gutachtenstil. Lies die Schritte nacheinander; jeder enthält ggf. eine kurze Erläuterung.


## I. Rechtsgrundloser Vorerwerb

<klausurhinweis>Hier prüfst Du, ob dem Bereicherungsgläubiger <b>dem Grunde nach</b> ein Kondiktionsanspruch gegen den Zuwendenden zusteht.</klausurhinweis>

## II. Unentgeltliche Zuwendung an Dritten

<b>Unentgeltliche Zuwendung</b> meint die <d>rechtsgeschäftliche Übertragung</d> des Gegenstands <d>ohne Gegenleistung</d> durch den Dritten, die häufig durch Schenkung (<a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/516.html" title="&sect; 516 BGB: Begriff der Schenkung">§ 516 BGB</a>) erfolgt.

## III. Wegfall der Bereicherung beim Zuwendenden

Der dem Grunde nach bestehende Kondiktionsanspruch gegen den Zuwendenden (s. I.) muss <b>infolge der Zuwendung an den Dritten erloschen sein</b>, z.B. weil der Zuwendende nun den Einwand der Entreicherung (<a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/818.html" title="&sect; 818 BGB: Umfang des Bereicherungsanspruchs">§ 818 Abs. 3 BGB</a>) geltend machen kann.

## IV. Rechtsfolge: Herausgabe durch den Dritten

Die Herausgabe an den Bereicherungsgläubiger erfolgt bei <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/822.html" title="&sect; 822 BGB: Herausgabepflicht Dritter">§ 822 BGB</a> <b>direkt</b> durch den Dritten (<b>Direktkondition</b>). Es kommt <b>nicht</b> zu einem Durchgangserwerb über den Zuwendenden, denn ein Anspruch gegen diesen scheidet ja gerade aus.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/schemata/herausgabepflicht-dritter-822-bgb
Quelle: juralernen.de — Prüfungsschemata für das 1. und 2. Staatsexamen.
