Prüfschema · Zivilrecht

Herausgabepflicht Dritter (§ 822 BGB)

Prüfungsschema des Anspruchs aus § 822 BGB:
  1. I.
    Rechtsgrundloser Vorerwerb
  2. II.
    Unentgeltliche Zuwendung an Dritten
  3. III.
    Wegfall der Bereicherung beim Zuwendenden
  4. IV.
    Rechtsfolge: Herausgabe durch den Dritten

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.