Prüfschema · Zivilrecht

Herausgabe gezogener Nutzungen (§ 987 Abs. 1 BGB)

§ 987 Abs. 1 BGB § 990 Abs. 1 BGB
Wie prüfst Du die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Herausgabe gezogener Nutzungen (§ 987 Abs. 1 BGB bzw. §§ 987 Abs. 1, 990 Abs. 1 BGB)?
  1. I.
    Vindikationslage zum Zeitpunkt der Nutzungsziehung
    Von einer Vindikationslage spricht man, sobald dem Eigentümer der Herausgabeanspruch aus § 985 BGB zusteht.
  2. II.
    Ziehung von Nutzungen durch den Besitzer
    Unter den Begriff der Nutzungen im Sinne des § 987 Abs. 1 BGB fallen ausweislich § 100 BGB sowohl Früchte (§ 99 BGB) als auch Gebrauchsvorteile der Sache. Entscheidend ist dabei, dass die Nutzungen vom Besitzer tatsächlich gezogen worden sind.
  3. III.
    Rechtshängigkeit (§ 987 Abs. 1 BGB) oder Bösgläubigkeit bezüglich des fehlenden Besitzrechts (§ 990 Abs. 1 BGB)

Dieses Schema im Examen sicher beherrschen.

Im juralernen-App-Modus übst du dieses Schema mit interaktiven Karteikarten, Klausurfällen und Definitionen. Einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.