Prüfschema · Zivilrecht

Herausgabe für schuldhaft nicht gezogene Nutzungen (§§ 987 Abs. 2 BGB)

§ 987 Abs. 2 BGB
Wie prüfst Du einen Anspruch des Eigentümers gegen den Besitzer auf Ersatz der schuldhaft nicht gezogenen Nutzungen (§ 987 Abs. 2 BGB)?
  1. I.
    Vindikationslage zum Zeitpunkt, zu dem die Nutzungen nicht gezogen wurden
    Von einer Vindikationslage spricht man, sofern dem Eigentümer ein Vindikationsanspruch zusteht (§ 985 BGB).
  2. II.
    Entgegen den Regeln ordnungsgemäßer Bewirtschaftung schuldhaft die möglichen Nutzungen nicht gezogen

    Anhand eines objektiven Maßstabs ist zu beurteilen, ob ein Verstoß gegen die Regeln ordnungsgemäßer Bewirtschaftung vorliegt.

  3. III.
    Rechtshängigkeit (§ 987 Abs. 1 BGB) oder Bösgläubigkeit bezüglich des fehlenden Besitzrechts (§ 990 Abs. 1 BGB)

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.