Prüfschema · Strafrecht

Hehlerei (§ 259 StGB)

§ 259 StGB
Wie prüfst Du die Hehlerei (§ 259 StGB)?
  1. I.
    Objektiver Tatbestand
  2. 1.
    Rechtswidrige (gegen fremdes Vermögen gerichtete) Vortat eines anderen,
  3. 2.
    durch die der Vortäter eine Sache erlangt hat.
  4. 3.
    Tathandlungen bzgl. dieser Sache: Sich oder einem Dritten verschaffen bzw. Absetzen oder Absetzenhelfen
  5. II.
    Subjektiver Tatbestand
  6. 1.
    Vorsatz
  7. 2.
    Eigennützige oder fremdnützige Bereicherungsabsicht
  8. III.
    Rechtswidrigkeit
  9. IV.
    Schuld
  10. V.
    Qualifikationen (§§ 260, 260a StGB)

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.