Prüfschema · Strafrecht

Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)

§ 123 StGB
Wie prüfen Sie die Strafbarkeit wegen Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB)?
  1. I.
    Tatbestandsmäßigkeit
  2. 1.
    Objektiver Tatbestand
  3. a)
    Tatobjekt: Wohnung, Geschäftsraum, befriedetes Besitztum, abgeschlossene Diensträume
  4. b)
    Tathandlung: Eindringen (Var. 1) oder Verweilen (Var. 2)
  5. 2.
    Subjektiver Tatbestand: Vorsatz
  6. II.
    Rechtswidrigkeit
  7. III.
    Schuld
  8. IV.
    Strafantrag (§ 123 Abs. 2 StGB)

Dieses Schema im Examen sicher beherrschen.

Im juralernen-App-Modus übst du dieses Schema mit interaktiven Karteikarten, Klausurfällen und Definitionen. Einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.