Prüfschema · Zivilrecht

Haftungsbefreiung des Arbeitnehmers nach § 105 SGB VII

§ 2 SGB VII § 7 SGB VII § 8 SGB VII § 104 SGB VII § 105 SGB VII
Wie prüfst Du die Haftungsbefreiung des Arbeitnehmers bei Personenunfällen (§ 105 SGB VII)?
  1. I.
    Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs (zB § 823 Abs. 1 BGB)
  2. II.
    Haftungsbefreiung nach (§ 105 SGB VII)
  3. 1.
    Arbeitnehmer hat durch eine betriebliche Tätigkeit einen Versicherungsfall verursacht (§§ 7, 8 SGB VII)
  4. 2.
    Versicherter iSd. § 2 SGB VII ist betroffen
  5. 3.
    betroffener Versicherter gehört demselben Betrieb an
  6. 4.
    schädigender Arbeitnehmer handelte weder vorsätzlich noch hat sich der Versicherungsfall auf einem nach § 8 Abs. 2 Nr. 1-4 SGB VII versicherten Weg ereignet

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.