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title: "Prüfschema: Haftung für Verrichtungsgehilfen (§ 831 BGB)"
canonical: "https://juralernen.de/schemata/haftung-fuer-verrichtungsgehilfen-831-bgb"
kind: "Prüfungsschema (Aufbauschema)"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Haftung für Verrichtungsgehilfen (§ 831 BGB)

Aufbauschema im Gutachtenstil. Lies die Schritte nacheinander; jeder enthält ggf. eine kurze Erläuterung.


## I. Tatbestand

### 1. Verrichtungsgehilfe

Als <b>Verrichtungsgehilfe</b> gilt, <d>wer mit Wissen und Wollen des Geschäftsherrn in dessen Interesse tätig wird und von den Weisungen des Geschäftsherrn abhängig ist</d>. Hinreichend für die Weisungsgebundenheit ist bereits, dass der Geschäftsherr die Tätigkeit nach Zeit und Umfang gestalten, einschränken oder gänzlich entziehen kann.
<vertiefung>Den Verletzten trifft die Beweislast für die Bestellung des Verrichtungsgehilfen.</vertiefung>

### 2. Widerrechtliche unerlaubte Handlung des Verrichtungsgehilfen (<a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/823.html" title="&sect; 823 BGB: Schadensersatzpflicht">§§ 823ff. BGB</a>).

Erforderlich ist, dass der Verrichtungsgehilfe den Verletzten <b>"widerrechtlich" geschädigt</b>, also eine <d>unerlaubte Handlung</d> i.S.d. <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/823.html" title="&sect; 823 BGB: Schadensersatzpflicht">§ 823ff. BGB</a> begangen hat; auf das Verschulden des Gehilfen kommt es dabei nicht an.
<vertiefung>Den Verletzten trifft die Beweislast für die widerrechtliche, unerlaubte Handlung.</vertiefung>

### 3. In Ausführung der Verrichtung

Insoweit ist es <b>erforderlich</b>, dass <d>die Schädigung in einem inneren Zusammenhang mit der übertragenen Aufgabe steht</d>.
<vertiefung>Auch hier trägt der Verletzte die Beweislast.</vertiefung>

### 4. Keine Exkulpation (<a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/831.html" title="&sect; 831 BGB: Haftung f&uuml;r den Verrichtungsgehilfen">§ 831 Abs. 1 S. 2 BGB</a>)

Sobald der Verrichtungsgehilfe einen Dritten geschädigt hat, wird gemäß <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/831.html" title="&sect; 831 BGB: Haftung f&uuml;r den Verrichtungsgehilfen">§ 831 Abs. 1 S. 2 BGB</a> <b>vermutet</b>, dass die rechtswidrige Schädigung (1) <d>kausal</d> auf ein (2) <d>Verschulden des Geschäftsherrn</d> zurückzuführen ist.
<vertiefung>Die Entlastungsbeweislast trifft den Geschäftsherrn.</vertiefung>

## II. Rechtsfolge: Schadensersatz

<vertiefung>Den Verletzten trifft die Beweislast für Vorliegen und Höhe eines kausalen Schadens.</vertiefung>

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Kanonische URL: https://juralernen.de/schemata/haftung-fuer-verrichtungsgehilfen-831-bgb
Quelle: juralernen.de — Prüfungsschemata für das 1. und 2. Staatsexamen.
