Prüfschema · Zivilrecht

Gutgläubiger Ersterwerb der Vormerkung (§§ 893 Alt. 2 (analog), 892 BGB)

Wie könntest Du die Prüfung des gutgläubigen Ersterwerbs einer Vormerkung §§ 893 Alt. 2 (analog), 892 BGB) aufbauen?
  1. I.
    Bestehen eines wirksamen schuldrechtlichen, vormerkungsfähigen Anspruchs (§ 883 Abs. 1 BGB)
  2. II.
    Bewilligung der Vormerkung (§ 885 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB)
  3. III.
    Eintragung in das Grundbuch (§ 883 Abs. 1 BGB)
  4. IV.
    Fehlende Berechtigung des Bewilligenden (§ 885 Abs. 1 S. 1 BGB)
  5. V.
    Rechtsgeschäftlicher Erwerb des Anspruchs auf Eintragung der Vormerkung durch ein Verkehrsgeschäft (§§ 893 Alt. 2 (analog), 892 BGB)
  6. VI.
    Gutgläubigkeit des Erwerbers hinsichtlich der Berechtigung des Bewilligenden
  7. VII.
    Unrichtigkeit des Grundbuchs und Legitimation des Bewilligenden daraus
  8. VIII.
    Keine Eintragung eines Widerspruchs gegen die Richtigkeit des Grundbuchs

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.