Grundrechte
Für Deine Grundrechtsprüfung - insbesondere in der Klausur - ist ein ordentlicher Aufbau unerlässlich. Wie baust du die Prüfung eines Freiheitsgrundrechts auf?
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I.
Schutzbereich
Zu beantworten ist hier die Frage, ob der Gewährleistungsgehalt des einschlägigen Grundrechts – der Schutzbereich – sachlich und persönlich eröffnet ist, das streitgegenständliche Verhalten der Grundrechtsträgerin also vom Grundrecht erfasst wird.
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II.
Eingriff
Zu klären ist hier, ob durch eine Maßnahme der öffentlichen Gewalt – Legislative, Exekutive oder Judikative – diejenige Freiheitsausübung verkürzt wird, die der Schutzbereich des einschlägigen Grundrechts gewährleistet.
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III.
Rechtfertigung
Zu beantworten ist hier die Frage, ob der hoheitliche Eingriff in den Schutzbereich des einschlägigen Grundrechts verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist. Im Mittelpunkt stehen dabei die verfassungsrechtlichen Anforderungen des Vorbehalts des Gesetzes, des Gesetzesvorbehalts des einschlägigen Grundrechts sowie des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.