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title: "Prüfschema: Grundbuchberichtigung (§ 894 BGB) Prüfungsschema"
canonical: "https://juralernen.de/schemata/grundbuchberichtigung-894-bgb-pruefungsschema"
kind: "Prüfungsschema (Aufbauschema)"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Grundbuchberichtigung (§ 894 BGB) Prüfungsschema

Aufbauschema im Gutachtenstil. Lies die Schritte nacheinander; jeder enthält ggf. eine kurze Erläuterung.


## I. Unrichtigkeit des Grundbuchs

Das Grundbuch ist <b>unrichtig</b>, <d>wenn die aus dem Grundbuchinhalt ersichtliche Rechtslage (= formelle Rechtslage) nicht mit der wirklichen Rechtslage (= materielle Rechtslage) übereinstimmt</d>. Dies ist der Fall, wenn

<br>ein bestehendes Recht nicht oder unvollständig eingetragen oder zu Unrecht gelöscht ist oder

<br>ein Recht eingetragen ist, welches in Wirklichkeit nicht oder nicht mehr besteht.

<br>Das Grundbuch kann also hinsichtlich <b>Rechtsbestand</b>, <b>Rechtsinhalt</b> oder <b>Rechtsinhaber</b> unrichtig sein.

## II. Unmittelbare Beeinträchtigung des Anspruchstellers

<erklaerung><b>Anspruchsberechtigter</b> ist <b>derjenige, dessen Recht nicht oder nicht richtig eingetragen ist</b> oder dessen Recht durch eine nicht bestehende Belastung beeinträchtigt ist (<b>materielle Betroffenheit</b>).</erklaerung> <klausurhinweis>Hier prüfst Du, ob der Anspruchsteller Inhaber des von ihm behaupteten Rechts ist, er es also <b>erworben und nicht wieder verloren hat</b>. An dieser Stelle liegt i. d. R. ein Prüfungsschwerpunkt. Hier solltest Du sauber chronologisch prüfen.</klausurhinweis>

## III. Buchberechtigter als Verpflichteter

<b>Anspruchsgegner</b> ist <b>derjenige, dessen Recht durch die Berichtigung betroffen wird (= formelle Betroffenheit)</b>. Dies ist wegen <a href="https://dejure.org/gesetze/GBO/19.html" title="&sect; 19 GBO">§ 19 GBO</a> in der Regel der im Grundbuch Eingetragene (sog. <b>Buchberechtigter</b>). Dieser ist – wenn alle Voraussetzungen des <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/894.html" title="&sect; 894 BGB: Berichtigung des Grundbuchs">§ 894 BGB</a> vorliegen – zur Abgabe der Zustimmungserklärung zur Grundbuchberichtigung verpflichtet.

## IV. Keine Einwendungen/Einreden

Gegenüber dem Grundbuchberichtigungsanspruch kann der Anspruchsgegner beispielsweise Zurückbehaltungsrechte aus <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/273.html" title="&sect; 273 BGB: Zur&uuml;ckbehaltungsrecht">§ 273 BGB</a>, aber auch aus <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1000.html" title="&sect; 1000 BGB: Zur&uuml;ckbehaltungsrecht des Besitzers">§ 1000 BGB</a> analog i.V.m. <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/994.html" title="&sect; 994 BGB: Notwendige Verwendungen">§§ 994 ff. BGB</a> analog geltend machen.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/schemata/grundbuchberichtigung-894-bgb-pruefungsschema
Quelle: juralernen.de — Prüfungsschemata für das 1. und 2. Staatsexamen.
