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title: "Prüfschema: Gläubigerverzug (§§ 293ff. BGB)"
canonical: "https://juralernen.de/schemata/glaeubigerverzug-293ff-bgb"
kind: "Prüfungsschema (Aufbauschema)"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Gläubigerverzug (§§ 293ff. BGB)

Aufbauschema im Gutachtenstil. Lies die Schritte nacheinander; jeder enthält ggf. eine kurze Erläuterung.


## I. Erfüllbarkeit der (möglichen) Leistung

Möglichkeit, <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/297.html" title="&sect; 297 BGB: Unverm&ouml;gen des Schuldners">§ 297 BGB</a>

## II. Ordnungsgemäßes Angebot

Voraussetzung für den Eintritt des Annahmeverzugs ist ein ordnungsgemäßes Angebot. Welche Form des Angebots erforderlich ist, bestimmen die Umstände des Einzelfalls. <assessorexamen>Sämtliche Voraussetzungen des Gläubigerverzugs sind bei Grüneberg, 82.A. 2023, <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/293.html" title="&sect; 293 BGB: Annahmeverzug">§ 293 BGB</a> RdNr. 8ff. nachzulesen.</assessorexamen>

### 1. Tatsächliches Angebot, <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/294.html" title="&sect; 294 BGB: Tats&auml;chliches Angebot">§ 294 BGB</a>

Erforderlich ist ein Angebot, das dem Gläubiger die tatsächliche Annahme der Leistung ermöglicht. <b>Der Schuldner hat alles, was seinerseits zur Erfüllung notwendig ist, zu unternehmen.</b> Anzubieten ist die Leistung am richtigen Ort, zur richtigen Zeit und in der vereinbarten Weise.

### 2. Wörtliches Angebot, <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/295.html" title="&sect; 295 BGB: W&ouml;rtliches Angebot">§ 295 BGB</a>

Genügen lässt sich auch mit einem wörtlichen Angebot statt eines tatsächlichen, sofern der Gläubiger seine Annahmeverweigerung bereits angekündigt hat oder der Schuldner an der tatsächlichen Leistung gehindert ist.

### 3. Entbehrlichkeit des Angebotes, <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/296.html" title="&sect; 296 BGB: Entbehrlichkeit des Angebots">§ 296 BGB</a>

Setzt die Schuldnerhandlung eine Mitwirkung des Gläubigers voraus und unterbleibt diese, ist ein Angebot <b>entbehrlich</b>. Annahmeverzug tritt in solchen Konstellationen auch <b>ohne Angebot</b> ein, da der Gläubiger eine Voraussetzung der Erfüllung selbst nicht erbringt.

## III. Nichtannahme der Leistung

### 1. Nichtannahme (<a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/293.html" title="&sect; 293 BGB: Annahmeverzug">§ 293 BGB</a>) bzw. Nichtangebot der Gegenleistung (<a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/298.html" title="&sect; 298 BGB: Zug-um-Zug-Leistungen">§ 298 BGB</a>)

Annahmeverzug entsteht, sofern der Gläubiger trotz ordnungsgemäßen Angebots des Schuldners seiner Annahmepflicht nicht nachkommt (<a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/293.html" title="&sect; 293 BGB: Annahmeverzug">§ 293 BGB</a>). Bei gegenseitigen Verträgen – etwa dem Kaufvertrag – muss der Gläubiger zudem die geschuldete Gegenleistung anbieten, um den Annahmeverzug zu vermeiden (<a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/298.html" title="&sect; 298 BGB: Zug-um-Zug-Leistungen">§ 298 BGB</a>).

### 2. Keine vorübergehende Annahmeverhinderung, <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/299.html" title="&sect; 299 BGB: Vor&uuml;bergehende Annahmeverhinderung">§ 299 BGB</a>

Bei lediglich vorübergehender Unmöglichkeit der Leistungsannahme ist der <b>Annahmeverzug ausgeschlossen</b>.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/schemata/glaeubigerverzug-293ff-bgb
Quelle: juralernen.de — Prüfungsschemata für das 1. und 2. Staatsexamen.
