Prüfschema · Zivilrecht

Gesellschafterhaftung (§ 721 S. 1 BGB)

§ 721 S.1 BGB
Wie prüfst Du die akzessorische Haftung der GbR-Gesellschafter (§ 721 S. 1 BGB)?
  1. I.
    Gesellschaftsschuld
  2. 1.
    Außen-GbR wirksam entstanden
  3. 2.
    GbR wirksam verpflichtet
  4. II.
    Gesellschafterstellung
  5. III.
    Rechtsfolge: akzessorische Haftung § 721 S. 1 BGB

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Nicht-amtliche Zusammenfassung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.