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title: "Prüfschema: geschriebene Gesetzgebungskompetenzen des Bundes (Art. 70ff. GG)"
canonical: "https://juralernen.de/schemata/geschriebene-gesetzgebungskompetenzen-des-bundes-art-70ff-gg"
kind: "Prüfungsschema (Aufbauschema)"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:42+00:00"
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# geschriebene Gesetzgebungskompetenzen des Bundes (Art. 70ff. GG)

Aufbauschema im Gutachtenstil. Lies die Schritte nacheinander; jeder enthält ggf. eine kurze Erläuterung.


## I. Herausarbeitung des Prüfungsgegenstands

<fallback>Diesem Schritt kommt die Funktion einer gedanklichen <b>Vorprüfung</b> für die Gesetzgebungskompetenzen zu.</fallback>

### 1. Aufspaltung von unverzahnten Regelungen

<massstab>Ohne diesen Schritt könnte der Gesetzgeber eine kompetenzrechtlich zweifelhafte Regelung in einem größeren Regelungskomplex verstecken und sie den anderen politischen Akteuren so „unterjubeln“ (Telos). Nach dem <b>Grundsatz der Spezialität</b> ist daher <d>jede einzelne Regelung separat zu prüfen, ob und welcher Kompetenztitel einschlägig ist</d>; inhaltlich unverbundene Regelungen sind insoweit voneinander zu trennen.</massstab><klausurhinweis>Insbesondere <b>Aufzählungen</b> (vgl. nur <a href="https://dejure.org/gesetze/BNichtrSchG/1.html" title="&sect; 1 BNichtrSchG: Rauchverbot">§ 1 Abs. 1 BNichtrSchG</a>) deuten auf eine Mehrzahl von Regelungen hin. Sind in einer Klausur mehrere Regelungen zu prüfen, sind regelmäßig auch unterschiedliche Gesetzgebungskompetenzen einschlägig.</klausurhinweis>

### 2. Verbindung von verzahnten Regelungen

<massstab><b>Zusammenzuführen</b> sind mehrere Regelungen zu einem Prüfungsgegenstand, <d>wenn eine Teilregelung mit einer Regelung oder einem Regelungskomplex derart eng verzahnt ist, dass sie als Teil der Schwerpunktregelung erscheint</d>.</massstab><klausurhinweis>Für die Zuordnung zu einem Kompetenztitel kommt es dann darauf an, wo der <b>Schwerpunkt</b> des Regelungskomplexes anzusiedeln ist.</klausurhinweis>

## II. Zuordnung des Prüfungsgegenstands zu einem Kompetenztitel

<massstab>Die <b>Zuordnung einer Regelung zu einem Kompetenztitel</b> richtet sich <d>anhand (1) des Normzwecks, (2) des Regelungsgegenstandes sowie der (3) Wirkungen und (4) Adressaten der Regelung (5) unter Berücksichtigung der Verfassungstradition</d>.</massstab><klausurhinweis>Die folgenden Prüfungsschritte lassen sich sauber mit der <b>Gutachtentechnik</b> abarbeiten — das verschafft bei der Korrektorin echte Pluspunkte. Vor allem empfiehlt es sich, die Zuordnung zu einem Kompetenztitel in einem klar formulierten <b>Obersatz</b> anzukündigen.</klausurhinweis>

## III. Auslegung des gewählten Kompetenztitels

<massstab>Auszulegen ist der Kompetenztitel sodann mithilfe der allgemeinen <b>Auslegungskriterien</b> (Wortsinn, Systematik, Telos und Historie). Existiert in Rechtsprechung und Literatur eine etablierte Definition, kann sie hier zugrunde gelegt werden.</massstab><vertiefung>Bei den Gesetzgebungskompetenzen misst das BVerfG der historisch-genetischen Auslegung — und damit insbesondere der Verfassungstradition („<b>Staatspraxis</b>“) — besondere Bedeutung zu. In der Prüfungssituation werden derartige Kenntnisse jedoch regelmäßig nicht erwartet.</vertiefung><klausurhinweis>Methodisch ist dieser Schritt auf der Ebene der <b>Definition</b> innerhalb der Gutachtentechnik zu verorten. Insbesondere der systematische Vergleich verschiedener Kompetenztitel zeichnet methodisch aus.</klausurhinweis>

## IV. Subsumtion des Prüfungsgegenstands unter den Kompetenztitel

<fallback>Es schließt sich die <b>Subsumtion</b> des Prüfungsgegenstands unter dem ausgelegten Kompetenztitel an. Mit einem Ergebnissatz sollte die bisherige Prüfung abgerundet werden.</fallback>

## V. Prüfung der Voraussetzungen des Kompetenztyps

<fallback>Sodann sind die Voraussetzungen des jeweils einschlägigen <b>Kompetenztyps</b> (<a href="https://dejure.org/gesetze/GG/71.html" title="Art. 71 GG">Art. 71 GG</a> bzw. <a href="https://dejure.org/gesetze/GG/72.html" title="Art. 72 GG">Art. 72 Abs. 1-3 GG</a>) zu prüfen. Sind diese nicht erfüllt, fehlt es an einer Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Am Ende der Prüfung der Voraussetzungen des Kompetenztyps wird das Gesamtergebnis der Kompetenzprüfung festgehalten.</fallback>

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Kanonische URL: https://juralernen.de/schemata/geschriebene-gesetzgebungskompetenzen-des-bundes-art-70ff-gg
Quelle: juralernen.de — Prüfungsschemata für das 1. und 2. Staatsexamen.
