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title: "Prüfschema: Geschenkrückgabe (§ 1301 BGB)"
canonical: "https://juralernen.de/schemata/geschenkrueckgabe-1301-bgb"
kind: "Prüfungsschema (Aufbauschema)"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Geschenkrückgabe (§ 1301 BGB)

Aufbauschema im Gutachtenstil. Lies die Schritte nacheinander; jeder enthält ggf. eine kurze Erläuterung.


## I. Wirksames Verlöbnis

Da der Anspruch aus <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1301.html" title="&sect; 1301 BGB: R&uuml;ckgabe der Geschenke">§ 1301 BGB</a> ein wirksames Verlöbnis verlangt, gewinnt der Theorienstreit um die Rechtsnatur des Verlöbnisses dort an Bedeutung, wo einer der Verlobten <b>minderjährig</b> ist. Allein nach der <d>Theorie der Vertrauenshaftung</d> liegt in dieser Konstellation ein wirksames Verlöbnis vor.

## II. Unterbleiben der Eheschließung

Eines ausdrücklich erklärten Rücktritts eines der Verlobten bedarf es nicht. Auf ein Verschulden kommt es für das Unterbleiben der Eheschließung ebenfalls nicht an.

## III. Verlobungsgeschenk an den anderen Partner

Vom Begriff des <b>Verlobungsgeschenks</b> erfasst sind <d>Zuwendungen jeder Art</d>, sofern sie <d>dem bestehenden Verlöbnis dienen</d>. Geschenke aus anderem Anlass sind dagegen ebenso wenig erfasst wie Gelegenheitsleistungen aus dem gemeinsamen Zusammenleben.

## IV. Kein Ausschluss der Rückforderung wegen Todes, <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1301.html" title="&sect; 1301 BGB: R&uuml;ckgabe der Geschenke">§ 1301 S. 2 BGB</a>

Ausgeschlossen ist die Rückforderung im Zweifel, wenn der Tod eines Verlobten zur Auflösung des Verlöbnisses führt.

## V. Rechtsfolge: Herausgabe des Geschenks nach <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/818.html" title="&sect; 818 BGB: Umfang des Bereicherungsanspruchs">§§ 818ff. BGB</a>

Nach wohl h.M. stellt der Anspruch aus <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1301.html" title="&sect; 1301 BGB: R&uuml;ckgabe der Geschenke">§ 1301 BGB</a> eine Erweiterung der <b>Zweckverfehlungskondiktion</b> nach <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/812.html" title="&sect; 812 BGB: Herausgabeanspruch">§ 812 Abs. 1 S. 2 Fall 2 BGB</a> dar.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/schemata/geschenkrueckgabe-1301-bgb
Quelle: juralernen.de — Prüfungsschemata für das 1. und 2. Staatsexamen.
